Bbl 2001 1715 - admin.ch
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Auftrags gemäss Artikel 8 Absatz 4 BV vertieft zu werden. Zu diesem Zweck haben<br />
wir das Eidgenössis<strong>ch</strong>e Volkswirts<strong>ch</strong>aftsdepartement (Seco/Direktion für Arbeit)<br />
beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössis<strong>ch</strong>en Departement des Innern, dem Eidgenössis<strong>ch</strong>en<br />
Justiz- und Polizeidepartement sowie dem Eidgenössis<strong>ch</strong>en Finanzdepartement<br />
dieses Thema weiter zu verfolgen und bis Sommer <strong>2001</strong> einen ergänzenden<br />
Beri<strong>ch</strong>t über die Notwendigkeit von Anreizme<strong>ch</strong>anismen zur Bes<strong>ch</strong>äftigung und<br />
über die Analyse dieser Me<strong>ch</strong>anismen vorzulegen, dies in Berücksi<strong>ch</strong>tigung der zur<br />
Zeit bestehenden wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en und strukturellen Daten des Arbeitsmarktes. Auf<br />
der Grundlage dieses Beri<strong>ch</strong>ts werden wir dann ents<strong>ch</strong>eiden, ob den Räten beantragt<br />
werden soll, ergänzende gesetzgeberis<strong>ch</strong>e Massnahmen zu bes<strong>ch</strong>liessen, um den<br />
Glei<strong>ch</strong>stellungsauftrag zu Gunsten der behinderten Personen im Berei<strong>ch</strong> von Bes<strong>ch</strong>äftigung<br />
und Arbeit zu konkretisieren.<br />
4.4.5 Revision des Radio- und Fernsehgesetzes<br />
Fernsehen ist ein besonders verbreitetes Kommunikationsmittel unserer modernen<br />
Gesells<strong>ch</strong>aft und ein wirksames Kommunikations- und Integrationsmittel. Behindertenkreise<br />
verlangen denn au<strong>ch</strong> mit Na<strong>ch</strong>druck, dass ihren besonderen Bedürfnissen<br />
bei der Programmproduktion Re<strong>ch</strong>nung getragen wird. Gegenwärtig wird etwa<br />
die Hälfte der Kosten für Untertitelung von Sendungen der SRG indirekt von der<br />
Invalidenversi<strong>ch</strong>erung getragen. Diese zahlt gestützt auf Artikel 74 des IVG Beiträge<br />
an die Organisationen der privaten Invalidenhilfe, die einen Teil dieser Mittel für<br />
die Finanzierung der Untertitelung von SRG-Sendungen einsetzen. Die Untertitelung<br />
eines angemessenen Teils der Sendungen muss Teil der Grundversorgung bleiben.<br />
In diesem Sinne s<strong>ch</strong>lugen wir im Vorentwurf eines Behindertengesetzes, das am<br />
4. Juni 2000 in die Vernehmlassung ges<strong>ch</strong>ickt wurde, eine Änderung des Radio- und<br />
Fernsehgesetzes vom 21. Juni 1991174 vor. Diese Änderung sah die Pfli<strong>ch</strong>t für nationale<br />
und spra<strong>ch</strong>regionale Programmveranstalter vor, einen angemessenen Teil der<br />
Programme behindertengere<strong>ch</strong>t auszugestalten (Art. 3 Abs. 4 neu) 175. Da dieses Gesetz<br />
gegenwärtig totalrevidiert wird, haben wir hier auf eine Änderung verzi<strong>ch</strong>tet.<br />
Wir werden bei der Revision des RTVG aber den Gedanken aufnehmen, die Pfli<strong>ch</strong>ten<br />
der Grundversorgungs-Konzessionäre und der Zugangsbere<strong>ch</strong>tigten, die si<strong>ch</strong> aus<br />
dem Grundsatz der Glei<strong>ch</strong>stellung der Behinderten ergeben, genau festzulegen.<br />
4.4.6 Revision des Bundesgesetzes<br />
über die Arbeitslosenversi<strong>ch</strong>erung<br />
Im Unters<strong>ch</strong>ied zum AHV-Gesetz 176 zählt das Arbeitslosenversi<strong>ch</strong>erungsgesetz 177<br />
für die Beitragszeit jene Zeit ni<strong>ch</strong>t, während der ein Versi<strong>ch</strong>erter si<strong>ch</strong> der Betreuung<br />
Angehöriger widmet, die Empfänger einer Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigung sind (Betreuungsguts<strong>ch</strong>riften).<br />
Es kennt nur eine Guts<strong>ch</strong>rift für Erziehungsaufgaben (Art. 13<br />
Abs. 2 bis). Da diese Betreuungsaufgaben unzweifelhaft als eine wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Leis-<br />
174 RTVG, SR 784.40<br />
175 Vgl. Ziff. 5 von Art. 12 (Änderung geltenden Re<strong>ch</strong>ts) des Vernehmlassungsentwurfs.<br />
176 SR 831.10, Art. 29 septies<br />
177 AVIG, SR 837.0<br />
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