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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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Auftrags gemäss Artikel 8 Absatz 4 BV vertieft zu werden. Zu diesem Zweck haben<br />

wir das Eidgenössis<strong>ch</strong>e Volkswirts<strong>ch</strong>aftsdepartement (Seco/Direktion für Arbeit)<br />

beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössis<strong>ch</strong>en Departement des Innern, dem Eidgenössis<strong>ch</strong>en<br />

Justiz- und Polizeidepartement sowie dem Eidgenössis<strong>ch</strong>en Finanzdepartement<br />

dieses Thema weiter zu verfolgen und bis Sommer <strong>2001</strong> einen ergänzenden<br />

Beri<strong>ch</strong>t über die Notwendigkeit von Anreizme<strong>ch</strong>anismen zur Bes<strong>ch</strong>äftigung und<br />

über die Analyse dieser Me<strong>ch</strong>anismen vorzulegen, dies in Berücksi<strong>ch</strong>tigung der zur<br />

Zeit bestehenden wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en und strukturellen Daten des Arbeitsmarktes. Auf<br />

der Grundlage dieses Beri<strong>ch</strong>ts werden wir dann ents<strong>ch</strong>eiden, ob den Räten beantragt<br />

werden soll, ergänzende gesetzgeberis<strong>ch</strong>e Massnahmen zu bes<strong>ch</strong>liessen, um den<br />

Glei<strong>ch</strong>stellungsauftrag zu Gunsten der behinderten Personen im Berei<strong>ch</strong> von Bes<strong>ch</strong>äftigung<br />

und Arbeit zu konkretisieren.<br />

4.4.5 Revision des Radio- und Fernsehgesetzes<br />

Fernsehen ist ein besonders verbreitetes Kommunikationsmittel unserer modernen<br />

Gesells<strong>ch</strong>aft und ein wirksames Kommunikations- und Integrationsmittel. Behindertenkreise<br />

verlangen denn au<strong>ch</strong> mit Na<strong>ch</strong>druck, dass ihren besonderen Bedürfnissen<br />

bei der Programmproduktion Re<strong>ch</strong>nung getragen wird. Gegenwärtig wird etwa<br />

die Hälfte der Kosten für Untertitelung von Sendungen der SRG indirekt von der<br />

Invalidenversi<strong>ch</strong>erung getragen. Diese zahlt gestützt auf Artikel 74 des IVG Beiträge<br />

an die Organisationen der privaten Invalidenhilfe, die einen Teil dieser Mittel für<br />

die Finanzierung der Untertitelung von SRG-Sendungen einsetzen. Die Untertitelung<br />

eines angemessenen Teils der Sendungen muss Teil der Grundversorgung bleiben.<br />

In diesem Sinne s<strong>ch</strong>lugen wir im Vorentwurf eines Behindertengesetzes, das am<br />

4. Juni 2000 in die Vernehmlassung ges<strong>ch</strong>ickt wurde, eine Änderung des Radio- und<br />

Fernsehgesetzes vom 21. Juni 1991174 vor. Diese Änderung sah die Pfli<strong>ch</strong>t für nationale<br />

und spra<strong>ch</strong>regionale Programmveranstalter vor, einen angemessenen Teil der<br />

Programme behindertengere<strong>ch</strong>t auszugestalten (Art. 3 Abs. 4 neu) 175. Da dieses Gesetz<br />

gegenwärtig totalrevidiert wird, haben wir hier auf eine Änderung verzi<strong>ch</strong>tet.<br />

Wir werden bei der Revision des RTVG aber den Gedanken aufnehmen, die Pfli<strong>ch</strong>ten<br />

der Grundversorgungs-Konzessionäre und der Zugangsbere<strong>ch</strong>tigten, die si<strong>ch</strong> aus<br />

dem Grundsatz der Glei<strong>ch</strong>stellung der Behinderten ergeben, genau festzulegen.<br />

4.4.6 Revision des Bundesgesetzes<br />

über die Arbeitslosenversi<strong>ch</strong>erung<br />

Im Unters<strong>ch</strong>ied zum AHV-Gesetz 176 zählt das Arbeitslosenversi<strong>ch</strong>erungsgesetz 177<br />

für die Beitragszeit jene Zeit ni<strong>ch</strong>t, während der ein Versi<strong>ch</strong>erter si<strong>ch</strong> der Betreuung<br />

Angehöriger widmet, die Empfänger einer Hilflosenents<strong>ch</strong>ädigung sind (Betreuungsguts<strong>ch</strong>riften).<br />

Es kennt nur eine Guts<strong>ch</strong>rift für Erziehungsaufgaben (Art. 13<br />

Abs. 2 bis). Da diese Betreuungsaufgaben unzweifelhaft als eine wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>e Leis-<br />

174 RTVG, SR 784.40<br />

175 Vgl. Ziff. 5 von Art. 12 (Änderung geltenden Re<strong>ch</strong>ts) des Vernehmlassungsentwurfs.<br />

176 SR 831.10, Art. 29 septies<br />

177 AVIG, SR 837.0<br />

1794

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