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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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Grossbritannien<br />

Es gibt in Grossbritannien keine gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen, wel<strong>ch</strong>e bestimmte<br />

Massnahmen zur behindertengere<strong>ch</strong>ten Anlage und Ausstattung von Gebäuden vors<strong>ch</strong>reiben.<br />

Hingegen können die lokalen Wohnungsämter (local housing authorities)<br />

privaten Bauherren Finanzierungsbeihilfen zur Dur<strong>ch</strong>führung entspre<strong>ch</strong>ender Anpassungen<br />

gewähren. Eine Ausnahme ma<strong>ch</strong>t der Chronically Sick and Disabled Persons<br />

Act 1970, der in § 8 vors<strong>ch</strong>reibt, dass Ausbildungsstätten für Behinderte zugängli<strong>ch</strong><br />

gema<strong>ch</strong>t werden müssen.<br />

S<strong>ch</strong>weden<br />

Ein Gesetz 1987:10 s<strong>ch</strong>reibt für den Siedlungsbau in Artikel 4 eine behindertengere<strong>ch</strong>te<br />

Anlage vor. Na<strong>ch</strong> einem neueren Erlass 1993:387 über die Unterstützung Behinderter<br />

wird diesen das Re<strong>ch</strong>t zugespro<strong>ch</strong>en, in Privatwohnungen untergebra<strong>ch</strong>t<br />

zu werden, die ihrer Behinderung angepasst sind, oder – falls es si<strong>ch</strong> um eine sehr<br />

s<strong>ch</strong>were Behinderung handelt – gar in Wohnungen, in denen für ihre elementaren<br />

Bedürfnisse (Haushaltführung, Mahlzeitenabgabe usw.) gesorgt wird.<br />

USA<br />

Die Fair Housing Act Amendments von 1988 verbieten die Diskriminierung Behinderter.<br />

Zudem sind Vermieter verpfli<strong>ch</strong>tet, angemessene Anpassungen der von Behinderten<br />

gemieteten Wohnungen an deren Bedürfnisse zu tolerieren. Für Wohngebäude<br />

mit mehr als drei Wohnungen und Aufzug, die na<strong>ch</strong> 1991 in Betrieb genommen<br />

wurden, besteht die Verpfli<strong>ch</strong>tung zu positiven Massnahmen, die Behinderten<br />

den Zugang zu Gemeins<strong>ch</strong>aftsräumen ermögli<strong>ch</strong>en und au<strong>ch</strong> die einzelnen Wohnungen<br />

rollstuhlgängig ma<strong>ch</strong>en sollen.<br />

Alle neuen Bauten, die von öffentli<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen in Anspru<strong>ch</strong> genommen<br />

werden, müssen für Behinderte zugängli<strong>ch</strong> sein. Vom ADA als öffentli<strong>ch</strong>e Einri<strong>ch</strong>tungen<br />

und Dienstleistungen erfasst werden Ges<strong>ch</strong>äfte, Hotels, Restaurants, Theater,<br />

Versammlungsräume, Büros, Museen, Parks, S<strong>ch</strong>ulen, Sportstätten, Ämter usw. Wie<br />

Studien gezeigt haben, werden dur<strong>ch</strong> diese Vors<strong>ch</strong>riften die Baukosten dur<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>nittli<strong>ch</strong><br />

ledigli<strong>ch</strong> um ½ Prozent erhöht. Bei bestehenden Gebäuden müssen Veränderungen<br />

vorgenommen werden, wenn diese lei<strong>ch</strong>t zu verwirkli<strong>ch</strong>en und ohne<br />

grössere S<strong>ch</strong>wierigkeiten oder Kosten umsetzbar sind. Die Barrieren müssen aber<br />

ni<strong>ch</strong>t nur für Rollstuhlbenutzer beseitigt werden, sondern au<strong>ch</strong> für andere Behindertengruppen<br />

wie die Sehges<strong>ch</strong>ädigten und die Hörbehinderten. So sind öffentli<strong>ch</strong>e<br />

Einri<strong>ch</strong>tungen dazu verpfli<strong>ch</strong>tet, au<strong>ch</strong> akustis<strong>ch</strong>e Hilfsmittel und Dienstleistungen<br />

bereitzustellen, um Mens<strong>ch</strong>en mit Behinderungen die Nutzung der angebotenen<br />

Güter oder Dienstleistungen zu ermögli<strong>ch</strong>en. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung<br />

von qualifizierten Gebärdendolmets<strong>ch</strong>ern oder anderen Hilfen für Hörbehinderte als<br />

au<strong>ch</strong> die Bereitstellung von Materialien in Grosss<strong>ch</strong>rift, Brailles<strong>ch</strong>rift oder auf Kassette<br />

für Sehbehinderte und Blinde. Wo sol<strong>ch</strong>e Massnahmen eine «unangemessene<br />

Bürde» bedeuten würden, genügt es, dass Personal bereitsteht, um auf die speziellen<br />

Bedürfnisse behinderter Benutzer der Einri<strong>ch</strong>tung einzugehen. So muss etwa das<br />

Personal in Gaststätten bereit sein, Sehbehinderten die Speisekarte vorzulesen.<br />

Kanada<br />

Das Wohnungswesen ist in Kanada grundsätzli<strong>ch</strong> Sa<strong>ch</strong>e der Provinzen. Das Gesetz<br />

über die Persönli<strong>ch</strong>keitsre<strong>ch</strong>te enthält aber in den Art. 5 und 6 Diskriminationsverbote,<br />

die si<strong>ch</strong> ausdrückli<strong>ch</strong> (au<strong>ch</strong>) auf die Beherbergung und das Zurverfügungstellen<br />

von Wohn- und Ges<strong>ch</strong>äftsräumen beziehen. Ausserdem hat das zuständige Mi-<br />

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