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Bbl 2001 1715 - admin.ch

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Grossbritannien<br />

Dur<strong>ch</strong> Reglemente des Staatssekretariats, dem eine Konsultativkommission beigegeben<br />

ist, werden Minimalanforderungen für die behindertengere<strong>ch</strong>te Ausstattung<br />

neuer Taxis aufgestellt und den Chauffeuren Anweisungen für den Transport Behinderter<br />

erteilt. Entspre<strong>ch</strong>ende Bestimmungen betreffen die public service vehicles<br />

sowie die rail services. Die zuständigen Behörden können Massnahmen zur Verbesserung<br />

der Transportmögli<strong>ch</strong>keiten für Behinderte subventionieren.<br />

S<strong>ch</strong>weden<br />

Zwei Gesetze aus dem Jahre 1977 sehen vor, dass Transportkosten für Behinderte<br />

na<strong>ch</strong> Massgabe der Tarife der öffentli<strong>ch</strong>en Verkehrsmittel, wenn nötig aber au<strong>ch</strong><br />

darüber hinaus (z. B. für eine notwendige Begleitperson), von der öffentli<strong>ch</strong>en Hand<br />

übernommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transportmittel aus zwingenden<br />

oder rein privaten Gründen (Ferien u dgl.) benützt werden. Ausserdem kann<br />

die öffentli<strong>ch</strong>e Hand an die Ans<strong>ch</strong>affung von Spezialfahrzeugen für Behinderte Beiträge<br />

leisten oder au<strong>ch</strong> die gesamten Kosten übernehmen.<br />

USA<br />

Au<strong>ch</strong> im öffentli<strong>ch</strong>en Personenverkehr wurden mit der Verabs<strong>ch</strong>iedung des ADA<br />

erhebli<strong>ch</strong>e Verbesserungen errei<strong>ch</strong>t. Seit August 1990 dürfen die öffentli<strong>ch</strong>en Verkehrsbetriebe<br />

nur no<strong>ch</strong> Busse in Betrieb setzen, die Behinderten zugängli<strong>ch</strong> sind.<br />

Studien haben gezeigt, dass die Kosten für den Einbau von Hubliften den Kaufpreis<br />

um ni<strong>ch</strong>t mehr als 5 Prozent übersteigen. Au<strong>ch</strong> die Busse von privaten Firmen im<br />

Überlandverkehr müssen für Behinderte zugängli<strong>ch</strong> sein, wobei ihnen jedo<strong>ch</strong> eine<br />

Frist von sieben Jahren eingeräumt wurde. Den Betreibern von Eisenbahnen wurde<br />

eine Frist von fünf Jahren gewährt, innert der sie mindestens einen Waggon pro Zug<br />

für Behinderte zugängli<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en müssen; Neuans<strong>ch</strong>affungen müssen ausnahmslos<br />

rollstuhlgängig sein. Besondere Bestimmungen bestehen für die Luftfahrt, indem ein<br />

Air Carrier Access Act 1986 den Fluggesells<strong>ch</strong>aften jegli<strong>ch</strong>e Diskriminierung behinderter<br />

Personen untersagt. Sie sind darüber hinaus gehalten, positive Massnahmen<br />

zu treffen, um diesen Personen – grundsätzli<strong>ch</strong> ohne zusätzli<strong>ch</strong>es Entgelt – den<br />

Zugang zum Flugzeug und den Aufenthalt in demselben zu gestatten, und haben ihr<br />

Kabinenpersonal entspre<strong>ch</strong>end auszubilden.<br />

Kanada<br />

Das kanadis<strong>ch</strong>e (Bundes-)Transportgesetz statuiert ausdrückli<strong>ch</strong> die Verpfli<strong>ch</strong>tung<br />

des Staates, ein effizientes Verkehrsnetz zu betreiben, wel<strong>ch</strong>es au<strong>ch</strong> für «Personen<br />

mit einem Defekt» zugängli<strong>ch</strong> sein soll. Der Vollzug dieser Bestimmungen ist dem<br />

Office des Transports du Canada übertragen, wel<strong>ch</strong>es au<strong>ch</strong> Bes<strong>ch</strong>werden Behinderter<br />

behandelt. Dieses Amt hat mehrere Reglemente für die Sees<strong>ch</strong>ifffahrt und den<br />

Bahnverkehr sowie für die Luftfahrt erlassen, wel<strong>ch</strong>e eine behindertengere<strong>ch</strong>te Gestaltung<br />

der Verkehrsmittel vors<strong>ch</strong>reiben. Ein weiteres Reglement betrifft die Ausbildung<br />

der Begleitpersonals für Hilfeleistungen an behinderte Passagiere.<br />

2.3.1.6 Kommunikation<br />

Deuts<strong>ch</strong>land<br />

Au<strong>ch</strong> in Deuts<strong>ch</strong>land gibt es diese Gebührenbefreiung bzw. -ermässigung von Radio-,<br />

Fernseh- und Telefongebühren für bestimmte Behindertengruppen, die wegen<br />

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