Bbl 2001 1715 - admin.ch
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Grossbritannien<br />
Dur<strong>ch</strong> Reglemente des Staatssekretariats, dem eine Konsultativkommission beigegeben<br />
ist, werden Minimalanforderungen für die behindertengere<strong>ch</strong>te Ausstattung<br />
neuer Taxis aufgestellt und den Chauffeuren Anweisungen für den Transport Behinderter<br />
erteilt. Entspre<strong>ch</strong>ende Bestimmungen betreffen die public service vehicles<br />
sowie die rail services. Die zuständigen Behörden können Massnahmen zur Verbesserung<br />
der Transportmögli<strong>ch</strong>keiten für Behinderte subventionieren.<br />
S<strong>ch</strong>weden<br />
Zwei Gesetze aus dem Jahre 1977 sehen vor, dass Transportkosten für Behinderte<br />
na<strong>ch</strong> Massgabe der Tarife der öffentli<strong>ch</strong>en Verkehrsmittel, wenn nötig aber au<strong>ch</strong><br />
darüber hinaus (z. B. für eine notwendige Begleitperson), von der öffentli<strong>ch</strong>en Hand<br />
übernommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transportmittel aus zwingenden<br />
oder rein privaten Gründen (Ferien u dgl.) benützt werden. Ausserdem kann<br />
die öffentli<strong>ch</strong>e Hand an die Ans<strong>ch</strong>affung von Spezialfahrzeugen für Behinderte Beiträge<br />
leisten oder au<strong>ch</strong> die gesamten Kosten übernehmen.<br />
USA<br />
Au<strong>ch</strong> im öffentli<strong>ch</strong>en Personenverkehr wurden mit der Verabs<strong>ch</strong>iedung des ADA<br />
erhebli<strong>ch</strong>e Verbesserungen errei<strong>ch</strong>t. Seit August 1990 dürfen die öffentli<strong>ch</strong>en Verkehrsbetriebe<br />
nur no<strong>ch</strong> Busse in Betrieb setzen, die Behinderten zugängli<strong>ch</strong> sind.<br />
Studien haben gezeigt, dass die Kosten für den Einbau von Hubliften den Kaufpreis<br />
um ni<strong>ch</strong>t mehr als 5 Prozent übersteigen. Au<strong>ch</strong> die Busse von privaten Firmen im<br />
Überlandverkehr müssen für Behinderte zugängli<strong>ch</strong> sein, wobei ihnen jedo<strong>ch</strong> eine<br />
Frist von sieben Jahren eingeräumt wurde. Den Betreibern von Eisenbahnen wurde<br />
eine Frist von fünf Jahren gewährt, innert der sie mindestens einen Waggon pro Zug<br />
für Behinderte zugängli<strong>ch</strong> ma<strong>ch</strong>en müssen; Neuans<strong>ch</strong>affungen müssen ausnahmslos<br />
rollstuhlgängig sein. Besondere Bestimmungen bestehen für die Luftfahrt, indem ein<br />
Air Carrier Access Act 1986 den Fluggesells<strong>ch</strong>aften jegli<strong>ch</strong>e Diskriminierung behinderter<br />
Personen untersagt. Sie sind darüber hinaus gehalten, positive Massnahmen<br />
zu treffen, um diesen Personen – grundsätzli<strong>ch</strong> ohne zusätzli<strong>ch</strong>es Entgelt – den<br />
Zugang zum Flugzeug und den Aufenthalt in demselben zu gestatten, und haben ihr<br />
Kabinenpersonal entspre<strong>ch</strong>end auszubilden.<br />
Kanada<br />
Das kanadis<strong>ch</strong>e (Bundes-)Transportgesetz statuiert ausdrückli<strong>ch</strong> die Verpfli<strong>ch</strong>tung<br />
des Staates, ein effizientes Verkehrsnetz zu betreiben, wel<strong>ch</strong>es au<strong>ch</strong> für «Personen<br />
mit einem Defekt» zugängli<strong>ch</strong> sein soll. Der Vollzug dieser Bestimmungen ist dem<br />
Office des Transports du Canada übertragen, wel<strong>ch</strong>es au<strong>ch</strong> Bes<strong>ch</strong>werden Behinderter<br />
behandelt. Dieses Amt hat mehrere Reglemente für die Sees<strong>ch</strong>ifffahrt und den<br />
Bahnverkehr sowie für die Luftfahrt erlassen, wel<strong>ch</strong>e eine behindertengere<strong>ch</strong>te Gestaltung<br />
der Verkehrsmittel vors<strong>ch</strong>reiben. Ein weiteres Reglement betrifft die Ausbildung<br />
der Begleitpersonals für Hilfeleistungen an behinderte Passagiere.<br />
2.3.1.6 Kommunikation<br />
Deuts<strong>ch</strong>land<br />
Au<strong>ch</strong> in Deuts<strong>ch</strong>land gibt es diese Gebührenbefreiung bzw. -ermässigung von Radio-,<br />
Fernseh- und Telefongebühren für bestimmte Behindertengruppen, die wegen<br />
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