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Seite 49 Kapitel IV<br />

Verpflichten oder überzeugen?<br />

Sind strengere gesetzliche Regelungen sinnvoll, um<br />

Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen?<br />

Die meisten der Diskutierenden zeigten sich skeptisch.<br />

„Der große Nachteil von solchen Regelungen<br />

ist: Das Gesetz wird erfüllt, aber mehr passiert nicht“,<br />

sagte Birger Priddat. Das Thema, zum Beispiel ein<br />

Antidiskriminierungsgesetz, werde in die Rechtsabteilung<br />

abgeschoben. „Es gelangt nicht in die Führungsebene<br />

oder in die strategische Diskussion. Man<br />

tut nur das Nötigste, aber das Unternehmen und die<br />

allgemeine Einstellung verändern sich nicht.“ Strenge<br />

Gesetze würden häufig unterlaufen, meinten<br />

Margit Osterloh und Ralf Frank. Es sei deshalb besser,<br />

Unternehmen vom ökonomischen Nutzen des nachhaltigen<br />

Wirtschaftens zu überzeugen.<br />

Auch Georg Jochum betonte die Schwierigkeit, rechtliche<br />

Regelungen durchzusetzen, zumal auf internationaler<br />

Ebene. Er plädierte deshalb für Minimalstandards:<br />

„Die muss man dann konsequent, auch mit Schadensersatzregelungen,<br />

durchsetzen. Bei ‚weichen‘ Kriterien<br />

sollte die Verbesserung von Nachhaltigkeit durch Anreize<br />

gefördert werden, sonst sorgen Lobbyverbände<br />

dafür, dass nur ein für alle erträgliches Minimum zum<br />

Gesetz wird.“ Eine intelligente rechtliche Maßnahme<br />

und ein gutes Anreizsystem sei es, wenn Unternehmen<br />

zur Transparenz verpflichtet würden und eine entsprechende<br />

Zertifizierung damit einherginge, meinte Georg<br />

Jochum. „Zum Beispiel könnte vorgeschrieben werden,<br />

dass der Frauenanteil in der Unternehmensführung in<br />

Prof. Dr. rer. pol. Birger Priddat<br />

Berichten erscheinen muss. Wenn ein Unternehmen die<br />

beklagt, das Thema Nachhal-<br />

Angaben nicht macht, hat es die Beweislastumkehr zu tigkeit komme nur selten in<br />

tragen, sonst bestehen Schadensersatzmöglichkeiten.“ den Führungsetagen an

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