Download (PDF,6 MB) - Antidiskriminierungsstelle
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Seite 49 Kapitel IV<br />
Verpflichten oder überzeugen?<br />
Sind strengere gesetzliche Regelungen sinnvoll, um<br />
Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu bewegen?<br />
Die meisten der Diskutierenden zeigten sich skeptisch.<br />
„Der große Nachteil von solchen Regelungen<br />
ist: Das Gesetz wird erfüllt, aber mehr passiert nicht“,<br />
sagte Birger Priddat. Das Thema, zum Beispiel ein<br />
Antidiskriminierungsgesetz, werde in die Rechtsabteilung<br />
abgeschoben. „Es gelangt nicht in die Führungsebene<br />
oder in die strategische Diskussion. Man<br />
tut nur das Nötigste, aber das Unternehmen und die<br />
allgemeine Einstellung verändern sich nicht.“ Strenge<br />
Gesetze würden häufig unterlaufen, meinten<br />
Margit Osterloh und Ralf Frank. Es sei deshalb besser,<br />
Unternehmen vom ökonomischen Nutzen des nachhaltigen<br />
Wirtschaftens zu überzeugen.<br />
Auch Georg Jochum betonte die Schwierigkeit, rechtliche<br />
Regelungen durchzusetzen, zumal auf internationaler<br />
Ebene. Er plädierte deshalb für Minimalstandards:<br />
„Die muss man dann konsequent, auch mit Schadensersatzregelungen,<br />
durchsetzen. Bei ‚weichen‘ Kriterien<br />
sollte die Verbesserung von Nachhaltigkeit durch Anreize<br />
gefördert werden, sonst sorgen Lobbyverbände<br />
dafür, dass nur ein für alle erträgliches Minimum zum<br />
Gesetz wird.“ Eine intelligente rechtliche Maßnahme<br />
und ein gutes Anreizsystem sei es, wenn Unternehmen<br />
zur Transparenz verpflichtet würden und eine entsprechende<br />
Zertifizierung damit einherginge, meinte Georg<br />
Jochum. „Zum Beispiel könnte vorgeschrieben werden,<br />
dass der Frauenanteil in der Unternehmensführung in<br />
Prof. Dr. rer. pol. Birger Priddat<br />
Berichten erscheinen muss. Wenn ein Unternehmen die<br />
beklagt, das Thema Nachhal-<br />
Angaben nicht macht, hat es die Beweislastumkehr zu tigkeit komme nur selten in<br />
tragen, sonst bestehen Schadensersatzmöglichkeiten.“ den Führungsetagen an