02.12.2012 Aufrufe

Download (PDF,6 MB) - Antidiskriminierungsstelle

Download (PDF,6 MB) - Antidiskriminierungsstelle

Download (PDF,6 MB) - Antidiskriminierungsstelle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 50 Kapitel IV<br />

„Wirkungsvoller als gesetzliche Regelungen wäre es,<br />

wenn bestimmte Vorgaben, zum Beispiel das Gleichgewicht<br />

zwischen Frauen und Männern, in die Zielvorstellungen<br />

aufgenommen werden“, meinte ein Kongressteilnehmer.<br />

„Dann werden sich schnell Erfolge<br />

einstellen.“ Dem stimmte Margit Osterloh zu, denn<br />

Zielvereinbarungen seien für das Management ein alltägliches<br />

Instrument, das man natürlich auch auf Diversität<br />

oder andere Nachhaltigkeitsfaktoren anwenden<br />

könne. Zielgrößen hätten mehrere Vorteile: „Sie<br />

sind konkret, sie sind auf das jeweilige Unternehmen<br />

und seine Situation abgestimmt, und sie werden für einen<br />

bestimmten Zeitraum festgelegt und überprüft.“<br />

Für gesetzliche Regulierungen sprach sich Charlotte<br />

Gaitanides aus: „Ich denke nicht, dass Nachhaltigkeitskriterien,<br />

die durch EU-Richtlinien festgeschrieben<br />

sind, schädigend sind. Ich sehe auch nicht, warum<br />

die Antidiskriminierungsrichtlinien der Gleichberechtigung<br />

geschadet haben sollten. Rechtliche Rege-<br />

Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dr. h. c.<br />

Margit Osterloh hält es für<br />

besser, Unternehmen vom<br />

ökonomischen Nutzen<br />

nachhaltigen Wirtschaftens<br />

zu überzeugen, da Gesetze<br />

häufig unterlaufen werden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!