Download (PDF,6 MB) - Antidiskriminierungsstelle
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Seite 84 Kapitel VI<br />
Ich muss hier, unter Experten, nicht länger auf die De-<br />
tails nachhaltigen Wirtschaftens und der Corporate<br />
Governance eingehen. Feststellen aber kann ich, dass<br />
unternehmerische Nachhaltigkeit erst seit einigen<br />
Jahren in den Vordergrund getreten ist, nachdem<br />
man zum Beispiel merkte, dass die besten Unternehmen<br />
des Dow-Jones-Index diejenigen waren, die nachhaltig<br />
wirtschafteten. Erst vor Kurzem hat sich die<br />
Wiederentdeckung der beiden Produktionsfaktoren<br />
Human- und Sozialkapital angebahnt und die Einsicht,<br />
dass der Aufbruch in eine Wissensgesellschaft<br />
nur mit hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
zu leisten ist.<br />
Die Aufgabe des Staates, was übrigens auch die Lissabon-Strategie<br />
unterstreicht, ist es also, die Unternehmen<br />
von den Vorteilen zu überzeugen, die ihnen<br />
nachhaltiges und ethisches Wirtschaften bringt. Unternehmen,<br />
welche die Qualität ihrer Standards hochhalten<br />
und bereit sind, sich an Legitimitätskriterien<br />
statt nur an Legalitätskriterien messen zu lassen, reduzieren<br />
ihre Rechts-, Finanz- und Imagerisiken.<br />
Apropos Image. Hier möchte ich die Gelegenheit<br />
nutzen, um auf eine Debatte einzugehen, die auch<br />
Luxemburg betrifft, nämlich bezüglich des Bankgeheimnisses<br />
und unseres Finanzplatzes. Die Luxemburger<br />
Regierung hat zusätzlich zu der erneuerten<br />
europäischen Finanzarchitektur, die wir zusammen<br />
mit unseren EU-Partnern ausarbeiten und anwenden<br />
werden, auch eine Redefinition unseres Bankgeheimnisses<br />
angekündigt. Zusätzlich zum bereits bestehenden<br />
Regelwerk im Rahmen der Europäischen<br />
Zinsbesteuerungsrichtlinie haben wir den OECD-