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Reurbanisierung der Innenstadt 125Beispiel für Umsetzungdes Gestaltungsleitfadens, NagoldFreiraum vor Schloss-Arkaden, BraunschweigDie Entscheidung zur Aufwertung durch gestalterische Elemente, Gastronomie usw. hat ineinigen Städten auch zur Wiederbelebung von Fußgängerzonen geführt, welche zu Anfangder 1990er Jahre hinsichtlich ihres Erhalts noch stark diskutiert wurden (z.B. Hannover).Gleichzeitig stehen einige befragte Städte vor dem Problem, dass die erforderlichen öffentlichenInvestitionen vor dem Hintergrund der angespannten öffentlichen Haushaltslage voraussichtlichnicht mehr in der gewünschten Qualität finanziert werden können. Viele Kommunenstreben über die Einbindung der Bürger in die Gestaltung der öffentlichen Räumehinaus an, dass Private auch die Pflege des öffentlichen Raumes übernehmen bzw. stärkerin solche Aufgaben einbezogen werden.Einerseits unterstützen die befragten Städte überwiegend die stärkere Sondernutzung öffentlicherRäume in den Innenstädten (z.B. durch Gastronomie), um z.B. öffentliche Plätze zubeleben. In vielen Kommunen besteht jedoch die wirtschaftliche Notwendigkeit, hohe Gebührenfür Sondernutzungen z.B. von Plätzen zu erheben.Andererseits besteht ein Problem im Umgang mit Sondernutzungen im Zusammenhang mitWerbeaufstellern, sogenannten Kundenstoppern, etc., welche zu einer Verunstaltung des öffentlichenRaums führen können. Selbst rigide Werbesatzungen und Sondernutzungsgenehmigungenbleiben unbeachtet, wenn nicht permanent die Einhaltung der Vorschrifteneingefordert wird.In Hamm nehmen z.B. die Diskussionen um die Gestaltungsfragen generell einen zunehmendhöheren Stellenwert ein, doch innovative Gestaltungen z.B. für den öffentlichen Raumwerden bisher noch vergleichsweise wenig von den Bürgern akzeptiert.Die Aufwertung von Parks und Freiflächen oder die Gestaltung von Grünzonen und Aufenthaltsbereichenals öffentliche Freiflächen am Innenstadtrand einiger befragter Städte tragendazu bei, die Innenstadt als Wohnstandort zu qualifizieren (z.B. Hamm und Schweinfurt).Auswertung BMVBS-Online-Publikation Nr. 19/2010

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