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Reurbanisierung der Innenstadt 136Einzelhandels- und ZentrenkonzepteDie Vorgaben des <strong>Bau</strong>gesetzbuches sowie einschlägige Bestimmungen von Landeserlassensind die gesetzlichen Grundlagen zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben. Darauf aufbauendeEinzelhandelskonzepte gelten als unverzichtbares Steuerungsinstrument sowohlfür die (seltener gewordene) Neuansiedlung oder Erweiterung von Einzelhandelsstandortenin peripheren Lagen der Städte als auch für die Neuansiedlung von innenstädtischen Einzelhandelszentren.Ein Einzelhandelsgutachten oder Zentrenkonzept baut i.d.R. auf einer Ist-Zustandsanalysedes Einzelhandels in der jeweiligen Stadt auf. Auf deren Basis erfolgt z.B. eine Berechnungder Kaufkraftbindung nach Branchengruppen, aus welcher Rückschlüsse auf den Versorgungsgradim Einzugsgebiet abgeleitet werden können. Auf der Grundlage der erhobenenDaten können die Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung als alternative Entwicklungsszenariendargestellt werden, ergänzt z.B. um konkrete Handlungsempfehlungen zur Steuerungder (innenstadtverträglichen) Einzelhandelsentwicklung oder zur rechtlichen und räumlichenUmsetzung.Innenstadtunverträgliche Entwicklungen können so verhindert oder in ihren schädlichenAuswirkungen abgeschwächt werden. Demgegenüber werden von einigen befragten Städtendie jeweiligen Regionalpläne als vergleichsweise weniger wirkungsvoll eingeschätzt.Einige befragte Städte können ihre Einzelhandelsentwicklung auf Festlegungen in entsprechendenregionalen Einzelhandelskonzepten 126 stützen:• Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet (Hamm)• Einzelhandelskonzept westliches Ruhrgebiet (Duisburg)• Regionales Einzelhandelskonzept (Braunschweig, Hannover)Darüber hinaus sind in nahezu allen befragten Städten Fachplanungen zum Einzelhandel aufkommunaler Ebene erstellt worden. Mitunter sind diese Konzepte zu einem Zeitpunkt entstanden,da ein konkretes Ansiedlungsvorhaben von städtischer Seite zu beurteilen war unddie erforderliche fachliche Grundlage hierfür nicht vorlag. Insofern waren noch vor Jahren einigeder Konzepte eher anlass- und einzelprojektbezogen aufgebaut und trafen Empfehlungenim Hinblick auf ein konkretes Vorhaben. Heute überwiegt bei den Konzepten der ganzheitlicheAnsatz zur Steuerung der Standorte und der Sortimente des Einzelhandels. DerSchutz der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt steht im Vordergrund.Auf kommunaler Ebene wurden in den befragten Städten folgende Konzepte erstellt:• Einzelhandelsgutachten (Eschwege, Nagold)• Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Dresden, Potsdam, Hamm)• Fachplan Einzelhandel (Greifswald)• Zentrenkonzept des Einzelhandels (Braunschweig)• Einzelhandelskonzept (Hannover, Neumünster)126siehe auch Kapitel 5.2.2Auswertung BMVBS-Online-Publikation Nr. 19/2010

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