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Reurbanisierung der Innenstadt 139werden Leitbilder der Stadtentwicklung definiert, Stadtumbaugebiete identifiziert und teilräumlichestädtebauliche Konzepte mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Die Konzeptekönnen neben den direkten Auswirkungen für das Fördergebiet auch Bedeutung für das übrigeStadtgebiet bzw. die Innenstadt haben.Vorbereitende UntersuchungenZur Anwendung des Sanierungsrechts und vor Beginn städtebaulicher Sanierungsmaßnahmenerfolgen Vorbereitende Untersuchungen (§141 <strong>Bau</strong>GB). Es werden u.a. Beurteilungsgrundlagenüber die Notwendigkeit und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen unddie anzustrebenden Ziele der Stadtsanierung definiert, um die sozialen, strukturellen undstädtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge einschätzen zu können. In vielen befragtenStädten werden städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt angewendet.VerkehrskonzepteDie städtischen Verkehrskonzepte berücksichtigen die sich verändernden demographischenund wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die Entwicklung einer kompakten Siedlungsstrukturder Gesamtstadt erfordern. Verkehrslösungen, die auf das Zentrum ausgerichtetsind, stehen in vielen befragten Städten im Vordergrund und unterstützen die Innenstadtentwicklung.5.5.3 <strong>Bau</strong>leitplanungFlächennutzungspläne sind in fast allen befragten Städten vorhanden. In immer mehr Städtenverliert der FNP jedoch durch die vorrangige Entwicklung im Bestand an Bedeutung.Stadtentwicklungskonzepte oder andere informelle Planungen als flexibler anwendbare Instrumentewerden in der Praxis bevorzugt und als vorbereitender Arbeitsschritt genutzt, bevoreine Anpassung des FNP erfolgt.In einigen Städten <strong>ist</strong> der Flächennutzungsplan über zwei Jahrzehnte lediglich im Rahmenvon Änderungsverfahren weitergeführt worden. Eine Neuaufstellung der Flächennutzungsplanungerfolgt aktuell oder steht unmittelbar bevor (u.a. Hamm, Schweinfurt).Hinsichtlich der Anwendung formeller Planungsinstrumente wird in den Innenstädten, soweitmöglich, das <strong>Bau</strong>recht auf Basis des § 34 <strong>Bau</strong>GB für die im Zusammenhang bebauten Ortsteilegewährt. Dabei werden die Anwendungsvoraussetzungen in der Praxis z.T. weit ausgelegt.Ein besonderer Anwendungsfall <strong>ist</strong> in diesem Zusammenhang die Bebauung des InnenhafensDuisburg, die nach Aussagen der Stadtverwaltung vollständig auf Basis des§ 34 <strong>Bau</strong>GB realisiert wurde (vergleichbar der Autostadt Wolfsburg – ebenfalls gemäߧ 34 <strong>Bau</strong>GB). Rückblickend macht die Fachverwaltung jedoch deutlich, diesen Weg in einemvergleichbaren Fall nicht wieder beschreiten zu wollen, sondern mit qualifizierten Bebauungsplänenzu arbeiten.Qualifizierte B-Pläne werden in der Innenstadt angewandt, wenn konkrete Ziele umgesetztwerden sollen, wie z.B. die Rechtssicherheit für wichtige Investitionsvorhaben zu erreichenoder die Verbindung mit Städtebaulichen Verträgen. In Duisburg geschah dies, um den Investorender Projekte „City-Palais“ und „Forum“ Rechtssicherheit zu bieten. In Hannoverwerden B-Pläne für wichtige Investitionsvorhaben häufig mit Städtebaulichen Verträgen verknüpft.In Hamm wurden B-Pläne im Stadtzentrum eingesetzt, um differenzierte Festsetzun-Auswertung BMVBS-Online-Publikation Nr. 19/2010

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