ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...
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Zu Abbildung 3:<br />
Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld-II-<br />
Empfänger/innen pro 100 Einwohner/innen<br />
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren<br />
im Vergleich zur Arbeitslosenquote<br />
alle 15 Großstädte<br />
Der Vergleich der Zahl der Arbeitslosengeldund<br />
Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen pro<br />
100 Einwohner/innen im Alter von 15 bis unter<br />
65 Jahren mit der Arbeitslosenquote in den 15<br />
Großstädten mit mehr als 400.000 Einwohner/<br />
-innen (März 2008) zeigt:<br />
<strong>Die</strong> Arbeitslosenquote, bezogen auf die<br />
abhängigen Erwerbspersonen, reichte in den<br />
15 Großstädten von 6,0 Prozent in Stuttgart<br />
bis 18,0 Prozent in Leipzig (März 2007:<br />
von 7,7 Prozent in München bis 19,8 Prozent<br />
in Leipzig).<br />
<strong>Die</strong> großen Unterschiede in der Höhe der<br />
Arbeitslosenquote haben (in diesem Querschnittsvergleich)<br />
offensichtlich kaum einen Einfluss<br />
auf die Höhe der Zahl der Personen mit<br />
einem Anspruch auf das beitragsfinanzierte<br />
Arbeitslosengeld (SGB III). Lediglich die Höhe<br />
der Zahl der Personen, die auf das steuerfinanzierte<br />
Arbeitslosengeld II (erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige) angewiesen sind, ist in Städten<br />
mit einer höheren Arbeitslosenquote wesentlich<br />
höher als in Städten mit einer niedrigeren<br />
Arbeitslosenquote.<br />
Der Anteil der arbeitslosen 35 Frauen und<br />
Männer mit einem Anspruch auf das beitragsfinanzierte<br />
Arbeitslosengeld reicht in den<br />
15 Großstädten von 1,2 Prozent der Einwohner/innen<br />
im Alter von 15 bis unter 65 Jahren<br />
in Stuttgart (Minimum) bis 1,9 Prozent in<br />
Nürnberg (Maximum in den 12 westdeutschen<br />
Großstädten) und 2,3 beziehungsweise 2,4<br />
Prozent in Leipzig und Dresden (Maximum aller<br />
15 Großstädte). (März 2007: von 1,7 Prozent<br />
in Stuttgart bis 2,7 Prozent in Dresden und<br />
Leipzig.)<br />
In der Stadt Bremen hatten bei einer Arbeitslosenquote<br />
36 von 11,8 Prozent (März 2007:<br />
13,2 Prozent) lediglich 1,6 Prozent (März 2007:<br />
2,0 Prozent) der Einwohner/innen im Alter von<br />
15 bis unter 65 Jahren einen Anspruch auf<br />
Arbeitslosengeld (SGB III).<br />
Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen<br />
an den Einwohnern und Einwohnerin-<br />
nen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren reicht<br />
dagegen von 5,7 Prozent in München bis 19,0<br />
Prozent in Berlin und Leipzig (März 2007:<br />
von 6,0 Prozent in München bis 19,3 Prozent in<br />
Berlin). In der Stadt Bremen waren 14,8 Prozent<br />
der Einwohner/innen im Alter von 15<br />
bis unter 65 Jahren auf Arbeitslosengeld II<br />
angewiesen (März 2007: 15,3 Prozent).<br />
In den Städten Berlin, Hamburg und insbesondere<br />
Bremen ist diese ›Arbeitslosengeld-II-<br />
Quote‹ im Vergleich zur registrierten Arbeitslosenquote<br />
besonders hoch. Und anders noch<br />
als ein Jahr zuvor: In nahezu allen Städten liegt<br />
diese ›Arbeitslosengeld-II-Quote‹ inzwischen<br />
über der registrierten Arbeitslosenquote.<br />
Ausnahme: München.<br />
Das Verhältnis der Zahl der Arbeitslosengeld-<br />
II-Empfänger/innen zur Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger/innen<br />
reichte von 3,7 in München<br />
bis 9,0 in der Stadt Bremen, 9,7 in der<br />
Stadt Duisburg und 10,0 in Berlin (März 2007:<br />
von 3,0 in München bis 8,5 in Berlin; Bremen:<br />
7,8). Das heißt, während in München 3,7-mal so<br />
viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen<br />
gezählt wurden wie Arbeitslosengeld-Empfänger/innen,<br />
waren dies in der Stadt Bremen<br />
9,0-, in Duisburg 9,7- und in Berlin 10,0-mal so<br />
viele. 37<br />
35 Registrierte und nicht registrierte Arbeitslose.<br />
36 Hier immer die Arbeitslosenquote bezogen auf die abhängigen<br />
zivilen Erwerbspersonen.<br />
37 Hierbei ist zu beachten, dass beim beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld<br />
nur jene Personen erfasst werden, die einen individuellen<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Erwerbsfähige Angehörige<br />
werden nur dann als Arbeitslosengeld-Empfänger/innen gezählt,<br />
wenn sie ebenfalls einen individuellen Anspruch auf diese Leistung<br />
haben. Beim Arbeitslosengeld II werden alle erwerbsfähigen<br />
Hilfebedürftigen in der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft als<br />
Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen gezählt. Zudem ist darauf<br />
hinzuweisen, dass ein (kleiner) Teil der Arbeitslosengeld-<br />
Empfänger/innen zugleich Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat<br />
und dementsprechend sowohl als Arbeitslosengeld- als auch als<br />
Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen gezählt wird.<br />
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