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ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...

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Zu Abbildung 3:<br />

Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld-II-<br />

Empfänger/innen pro 100 Einwohner/innen<br />

im Alter von 15 bis unter 65 Jahren<br />

im Vergleich zur Arbeitslosenquote<br />

alle 15 Großstädte<br />

Der Vergleich der Zahl der Arbeitslosengeldund<br />

Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen pro<br />

100 Einwohner/innen im Alter von 15 bis unter<br />

65 Jahren mit der Arbeitslosenquote in den 15<br />

Großstädten mit mehr als 400.000 Einwohner/<br />

-innen (März 2008) zeigt:<br />

<strong>Die</strong> Arbeitslosenquote, bezogen auf die<br />

abhängigen Erwerbspersonen, reichte in den<br />

15 Großstädten von 6,0 Prozent in Stuttgart<br />

bis 18,0 Prozent in Leipzig (März 2007:<br />

von 7,7 Prozent in München bis 19,8 Prozent<br />

in Leipzig).<br />

<strong>Die</strong> großen Unterschiede in der Höhe der<br />

Arbeitslosenquote haben (in diesem Querschnittsvergleich)<br />

offensichtlich kaum einen Einfluss<br />

auf die Höhe der Zahl der Personen mit<br />

einem Anspruch auf das beitragsfinanzierte<br />

Arbeitslosengeld (SGB III). Lediglich die Höhe<br />

der Zahl der Personen, die auf das steuerfinanzierte<br />

Arbeitslosengeld II (erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige) angewiesen sind, ist in Städten<br />

mit einer höheren Arbeitslosenquote wesentlich<br />

höher als in Städten mit einer niedrigeren<br />

Arbeitslosenquote.<br />

Der Anteil der arbeitslosen 35 Frauen und<br />

Männer mit einem Anspruch auf das beitragsfinanzierte<br />

Arbeitslosengeld reicht in den<br />

15 Großstädten von 1,2 Prozent der Einwohner/innen<br />

im Alter von 15 bis unter 65 Jahren<br />

in Stuttgart (Minimum) bis 1,9 Prozent in<br />

Nürnberg (Maximum in den 12 westdeutschen<br />

Großstädten) und 2,3 beziehungsweise 2,4<br />

Prozent in Leipzig und Dresden (Maximum aller<br />

15 Großstädte). (März 2007: von 1,7 Prozent<br />

in Stuttgart bis 2,7 Prozent in Dresden und<br />

Leipzig.)<br />

In der Stadt Bremen hatten bei einer Arbeitslosenquote<br />

36 von 11,8 Prozent (März 2007:<br />

13,2 Prozent) lediglich 1,6 Prozent (März 2007:<br />

2,0 Prozent) der Einwohner/innen im Alter von<br />

15 bis unter 65 Jahren einen Anspruch auf<br />

Arbeitslosengeld (SGB III).<br />

Der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen<br />

an den Einwohnern und Einwohnerin-<br />

nen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren reicht<br />

dagegen von 5,7 Prozent in München bis 19,0<br />

Prozent in Berlin und Leipzig (März 2007:<br />

von 6,0 Prozent in München bis 19,3 Prozent in<br />

Berlin). In der Stadt Bremen waren 14,8 Prozent<br />

der Einwohner/innen im Alter von 15<br />

bis unter 65 Jahren auf Arbeitslosengeld II<br />

angewiesen (März 2007: 15,3 Prozent).<br />

In den Städten Berlin, Hamburg und insbesondere<br />

Bremen ist diese ›Arbeitslosengeld-II-<br />

Quote‹ im Vergleich zur registrierten Arbeitslosenquote<br />

besonders hoch. Und anders noch<br />

als ein Jahr zuvor: In nahezu allen Städten liegt<br />

diese ›Arbeitslosengeld-II-Quote‹ inzwischen<br />

über der registrierten Arbeitslosenquote.<br />

Ausnahme: München.<br />

Das Verhältnis der Zahl der Arbeitslosengeld-<br />

II-Empfänger/innen zur Zahl der Arbeitslosengeld-Empfänger/innen<br />

reichte von 3,7 in München<br />

bis 9,0 in der Stadt Bremen, 9,7 in der<br />

Stadt Duisburg und 10,0 in Berlin (März 2007:<br />

von 3,0 in München bis 8,5 in Berlin; Bremen:<br />

7,8). Das heißt, während in München 3,7-mal so<br />

viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen<br />

gezählt wurden wie Arbeitslosengeld-Empfänger/innen,<br />

waren dies in der Stadt Bremen<br />

9,0-, in Duisburg 9,7- und in Berlin 10,0-mal so<br />

viele. 37<br />

35 Registrierte und nicht registrierte Arbeitslose.<br />

36 Hier immer die Arbeitslosenquote bezogen auf die abhängigen<br />

zivilen Erwerbspersonen.<br />

37 Hierbei ist zu beachten, dass beim beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld<br />

nur jene Personen erfasst werden, die einen individuellen<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Erwerbsfähige Angehörige<br />

werden nur dann als Arbeitslosengeld-Empfänger/innen gezählt,<br />

wenn sie ebenfalls einen individuellen Anspruch auf diese Leistung<br />

haben. Beim Arbeitslosengeld II werden alle erwerbsfähigen<br />

Hilfebedürftigen in der entsprechenden Bedarfsgemeinschaft als<br />

Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen gezählt. Zudem ist darauf<br />

hinzuweisen, dass ein (kleiner) Teil der Arbeitslosengeld-<br />

Empfänger/innen zugleich Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat<br />

und dementsprechend sowohl als Arbeitslosengeld- als auch als<br />

Arbeitslosengeld-II-Empfänger/innen gezählt wird.<br />

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