ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...
ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...
ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
58<br />
<strong>Die</strong> Pädagogik der Hartz-Gesetze<br />
Nach Poetzsch von der Bundesagentur <strong>für</strong><br />
Arbeit ist ›festgelegt, dass Ausbildung und<br />
Qualifizierung Vorrang vor ungelernter Tätigkeit<br />
haben – eine Arbeitsgelegenheit kann in<br />
diesem Zusammenhang nur das letzte Mittel<br />
der Wahl in der Integrationsarbeit mit <strong>Jugendliche</strong>n<br />
sein‹. 38 Von dieser Verpflichtung scheinen<br />
die Fallmanager vor Ort allerdings nicht allzu<br />
viel mitbekommen zu haben. Sie würde allerdings<br />
Sinn machen, da eine Studie des Deutschen<br />
Jugendinstituts belegt, dass nur jede<br />
dritte Arbeitsgelegenheit <strong>für</strong> <strong>Jugendliche</strong> einen<br />
Qualifikationsanteil beinhaltet 39 , weshalb der<br />
Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit<br />
fordert: ›<strong>Die</strong> bisherige Praxis, <strong>Jugendliche</strong><br />
ohne Ausbildungschancen quasi automatisch<br />
in Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln, sollte<br />
in jedem Fall unterbunden werden.‹ 40 Darüber<br />
hinaus eröffnen Arbeitsgelegenheiten in<br />
der Mehraufwandsvariante mit einer Eingliederungsquote<br />
von 16 Prozent die deutlich<br />
geringsten Chancen auf eine Integration in<br />
den Arbeitsmarkt. 41<br />
Zu 3.:<br />
Das Fördern ist aber bekanntlich nur die<br />
eine Seite der Hartz-Medaille. § 2 SGB II<br />
formuliert im Absatz 1 den Grundsatz des Forderns,<br />
der schlicht besagt, dass der Kunde<br />
alles tun muss, um die Hilfebedürftigkeit aus<br />
eigener Kraft schnellstmöglich zu beenden.<br />
Das heißt insbesondere: ›Der erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen<br />
zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken,<br />
insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung<br />
abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in<br />
absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der<br />
erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene<br />
zumutbare Arbeitsgelegenheit zu<br />
übernehmen.‹ Kommt der Kunde dieser Anforderung<br />
nicht nach, konkreter,<br />
weigert er sich, eine Eingliederungsvereinbarung<br />
abzuschließen oder<br />
den im Eingliederungsvertrag (auch gegen<br />
seinen Willen) festgeschriebenen Pflichten<br />
(zum Beispiel Anzahl wöchentlicher<br />
Bewerbungen, Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme<br />
oder Arbeitsgelegenheit)<br />
nachzukommen, insbesondere<br />
eine zumutbare (und zumutbar ist fast<br />
jede Arbeit zu jedem Preis an jedem Ort)<br />
Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit<br />
aufzunehmen oder fortzuführen oder<br />
eine Maßnahme abbricht oder einen<br />
Abbruch provoziert,<br />
muss er als Erwachsener mit einer Kürzung<br />
seines Regelsatzes um 30 Prozent rechnen,<br />
einem <strong>Jugendliche</strong>n und Heranwachsenden<br />
hingegen droht der Wegfall sämtlicher Leistungen<br />
(mit Ausnahme der Leistungen nach § 22<br />
SGB II), während die Verletzung der Meldepflicht<br />
oder das Nichterscheinen bei ärztlichen<br />
oder psychologischen Untersuchungen ›lediglich‹<br />
mit einer Absenkung der Leistungen<br />
um 10 Prozent sanktioniert wird. 42 Insgesamt<br />
sind die <strong>Jugendliche</strong>n und Heranwachsenden<br />
zusätzlichem Sanktionierungsdruck ausgesetzt.<br />
So kann jungen Menschen bis 25 Jahre<br />
wie angedeutet bereits bei einer einzigen<br />
Pflichtverletzung das Arbeitslosengeld II <strong>für</strong><br />
drei Monate gestrichen werden. Unterkunftskosten<br />
können dann gegebenenfalls direkt<br />
an den Vermieter gezahlt werden, während<br />
der Leistungsempfänger selbst nur noch<br />
38 Poetzsch, J. (2006): a.a.O., S. 15.<br />
39 Vgl. Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (01.09.2008):<br />
Positionspapier. Vorrang <strong>für</strong> Ausbildung – Positionen des Kooperationsverbundes<br />
Jugendsozialarbeit zu den Ausbildungschancen<br />
von <strong>Jugendliche</strong>n im Rechtskreis SBG II, 01.09.2008, S. 3.<br />
40 Ebenda, S. 5.<br />
41 Vgl. Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit (2008): a.a.O., S. 53.<br />
42 Vgl. Projektgruppe <strong>Jugendliche</strong> (o.J.): a.a.O., S. 8.