ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...
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124<br />
Zahlen, Daten, Fakten<br />
Das Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch<br />
Drittes Buch – Arbeitsförderung)<br />
hat offensichtlich keine oder kaum eine (finanziell)<br />
ausgleichende Wirkung zwischen den Städten<br />
mit einer hohen und denen mit einer niedrigen<br />
Arbeitslosenquote. Der Ausgleich zwischen<br />
den Städten mit hoher und niedriger Arbeitslosigkeit<br />
erfolgt nahezu ausschließlich durch<br />
das in der Regel wesentlich geringere Arbeitslosengeld<br />
II, das zudem zu einem erheblichen<br />
Teil 38 von den Kommunen zu finanzieren ist.<br />
Mit der ›Hartz-Gesetzgebung‹ 39 wurde nicht<br />
nur die Arbeitslosenhilfe abgeschafft, sondern<br />
es wurde auch die Versicherungsleistung<br />
›Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit‹<br />
weiter ausgehöhlt. Im Rahmen der ›Hartz-<br />
Gesetzgebung‹ wurde unter anderem<br />
der Zugang zum beitragsfinanzierten<br />
Arbeitslosengeld bei Eintritt von Arbeitslosigkeit<br />
erschwert durch die Verkürzung der<br />
Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeit<br />
erfüllt werden kann (§ 124 SGB III);<br />
die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld<br />
verkürzt (§ 127 SGB III);<br />
die Tatbestände erweitert, die die<br />
Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld<br />
mindern (§ 128 SGB III);<br />
die Versicherungspflicht (SGB III) bei<br />
geförderter Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />
abgeschafft;<br />
eine besondere ›Zumutbarkeit‹ <strong>für</strong> erwerbsfähige<br />
Hilfebedürftige im Sinne des SGB II<br />
geschaffen (§ 10 SGB II), die die Lohnentwicklung<br />
nach unten und die Ausweitung<br />
versicherungsfreier Beschäftigung (SGB III)<br />
beschleunigt;<br />
Strukturen in der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />
(BA) geschaffen, die die Durchsetzung<br />
der ›betriebswirtschaftlichen Steuerung‹<br />
(›McKinsey‹; ›Wie teuer ist der Arbeitslose?‹;<br />
›Produkteinsatzlogik‹) in der Arbeitsförderung<br />
erleichtert haben.<br />
Zudem wurde die Förderung von öffentlicher<br />
Beschäftigung im Rahmen des SGB II faktisch<br />
weitgehend von versicherungspflichtiger<br />
Beschäftigung (bis 2004: Arbeitsbeschaffungs-<br />
und Strukturanpassungsmaßnahmen im<br />
Rahmen des SGB III und Arbeitsgelegenheiten<br />
in der Entgeltvariante im Rahmen der ›Hilfen<br />
zur Arbeit‹ gemäß Bundessozialhilfegesetz)<br />
auf versicherungsfreie Arbeitsgelegenheiten<br />
umgestellt.<br />
<strong>Die</strong>se weitere Aushöhlung der Versicherungsleistung<br />
›Arbeitslosengeld während<br />
Arbeitslosigkeit‹ dürfte sich gerade in den<br />
Städten mit überdurchschnittlich hoher<br />
Arbeitslosigkeit besonders negativ ausgewirkt<br />
haben.<br />
38 Insbesondere die zurzeit 71,4 Prozent der Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft<br />
und Heizung (Stuttgart: 67,4 Prozent). Siehe dazu auch die<br />
Anmerkungen zu Tabelle 9.1.<br />
39 <strong>Die</strong>se umfasst neben dem Ersten bis Vierten Gesetz <strong>für</strong> moderne<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen am Arbeitsmarkt unter anderem auch das Gesetz<br />
zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, durch<br />
das unter anderem die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld<br />
verkürzt wurde.