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ANK_Jugendliche_Schule_Beruf2008.18878.pdf - Die Senatorin für ...

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124<br />

Zahlen, Daten, Fakten<br />

Das Arbeitslosengeld nach dem SGB III (Sozialgesetzbuch<br />

Drittes Buch – Arbeitsförderung)<br />

hat offensichtlich keine oder kaum eine (finanziell)<br />

ausgleichende Wirkung zwischen den Städten<br />

mit einer hohen und denen mit einer niedrigen<br />

Arbeitslosenquote. Der Ausgleich zwischen<br />

den Städten mit hoher und niedriger Arbeitslosigkeit<br />

erfolgt nahezu ausschließlich durch<br />

das in der Regel wesentlich geringere Arbeitslosengeld<br />

II, das zudem zu einem erheblichen<br />

Teil 38 von den Kommunen zu finanzieren ist.<br />

Mit der ›Hartz-Gesetzgebung‹ 39 wurde nicht<br />

nur die Arbeitslosenhilfe abgeschafft, sondern<br />

es wurde auch die Versicherungsleistung<br />

›Arbeitslosengeld während Arbeitslosigkeit‹<br />

weiter ausgehöhlt. Im Rahmen der ›Hartz-<br />

Gesetzgebung‹ wurde unter anderem<br />

der Zugang zum beitragsfinanzierten<br />

Arbeitslosengeld bei Eintritt von Arbeitslosigkeit<br />

erschwert durch die Verkürzung der<br />

Rahmenfrist, in der die Anwartschaftszeit<br />

erfüllt werden kann (§ 124 SGB III);<br />

die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld<br />

verkürzt (§ 127 SGB III);<br />

die Tatbestände erweitert, die die<br />

Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld<br />

mindern (§ 128 SGB III);<br />

die Versicherungspflicht (SGB III) bei<br />

geförderter Beschäftigung in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen<br />

abgeschafft;<br />

eine besondere ›Zumutbarkeit‹ <strong>für</strong> erwerbsfähige<br />

Hilfebedürftige im Sinne des SGB II<br />

geschaffen (§ 10 SGB II), die die Lohnentwicklung<br />

nach unten und die Ausweitung<br />

versicherungsfreier Beschäftigung (SGB III)<br />

beschleunigt;<br />

Strukturen in der Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit<br />

(BA) geschaffen, die die Durchsetzung<br />

der ›betriebswirtschaftlichen Steuerung‹<br />

(›McKinsey‹; ›Wie teuer ist der Arbeitslose?‹;<br />

›Produkteinsatzlogik‹) in der Arbeitsförderung<br />

erleichtert haben.<br />

Zudem wurde die Förderung von öffentlicher<br />

Beschäftigung im Rahmen des SGB II faktisch<br />

weitgehend von versicherungspflichtiger<br />

Beschäftigung (bis 2004: Arbeitsbeschaffungs-<br />

und Strukturanpassungsmaßnahmen im<br />

Rahmen des SGB III und Arbeitsgelegenheiten<br />

in der Entgeltvariante im Rahmen der ›Hilfen<br />

zur Arbeit‹ gemäß Bundessozialhilfegesetz)<br />

auf versicherungsfreie Arbeitsgelegenheiten<br />

umgestellt.<br />

<strong>Die</strong>se weitere Aushöhlung der Versicherungsleistung<br />

›Arbeitslosengeld während<br />

Arbeitslosigkeit‹ dürfte sich gerade in den<br />

Städten mit überdurchschnittlich hoher<br />

Arbeitslosigkeit besonders negativ ausgewirkt<br />

haben.<br />

38 Insbesondere die zurzeit 71,4 Prozent der Leistungen <strong>für</strong> Unterkunft<br />

und Heizung (Stuttgart: 67,4 Prozent). Siehe dazu auch die<br />

Anmerkungen zu Tabelle 9.1.<br />

39 <strong>Die</strong>se umfasst neben dem Ersten bis Vierten Gesetz <strong>für</strong> moderne<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen am Arbeitsmarkt unter anderem auch das Gesetz<br />

zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, durch<br />

das unter anderem die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld<br />

verkürzt wurde.

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