Ausgabe 05/2022
| Komplexer Markt: Coverinterview mit Astrid Grantner-Fuchs | Zu Tisch mit ... Martina Hirsch & Michael Molnar | Kommentare von unter anderem Klaus Baringer, Otmar Lahordynsky, Frank Brün, Georg Flödl, Anita Körbler, Karina Schunker, Sebastian Beiglböck, Wolfgang Fessl, Martin Prunbauer | Exklusiv im Interview: Bernhard Klein | Der 28. Real Circle: Quartiers- und Statdtent-wicklung | Über den Tellerrand: Der Radiomacher Karl Habsburg | Dompteure der Komplexität | Kooperation auf der Baustelle|
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ImFokus<br />
Das Dilemma mit der<br />
Leerstandsabgabe<br />
Leistbarer Wohnraum. Leistbarer Wohnraum: So lautet ein viel beschworenes Credo der Politiker jedweder<br />
Couleur. Ein gutes Argument für die breite Masse, ein perfekter Slogan für den Wahlkampf, doch ganz so<br />
einfach definiert ist weder die Absicht, die auf dem Weg zu leistbarem Wohnraum hinter einer sogenannten<br />
Leerstandsabgabe stehen soll, noch die Umsetzung in der Praxis. Eine Bestandsaufnahme.<br />
Autor: Amelie Miller<br />
D<br />
ie Idee einer Leerstandsabgabe ist<br />
nicht neu. Selbst im aktuellen<br />
Regierungsprogramm ist das<br />
sogenannte Leerstandsmanagement<br />
verankert und führt in Klammern die Schlagworte<br />
Leerstandserhebung, -datenbank und -aktivierung<br />
an. Auch der Bundeshauptstadt ist die Leerstandsabgabe<br />
keine Unbekannte. Wien hat bis<br />
1985 im Alleingang eine solche eingehoben.<br />
Doch die Gesetzgebung hielt dem Verfassungsgerichtshof<br />
(VfGH) nicht stand: Die Kompetenz<br />
für eine Leerstandsabgabe liege beim Bund. Und<br />
dieser ist auch heute nicht bereit, eine solche<br />
Abgabe in Wien einzuführen. Anlass genug<br />
für einzelne Bundesländer, in dieser Frage selbst<br />
aktiv zu werden.<br />
Zwang zur Vermietung<br />
„Die für die Aufhebung grundlegenden Aussagen<br />
des Höchstgerichtes waren, dass einerseits<br />
die Abgabe nicht so hoch sein darf, dass<br />
diese einem Zwang zur Vermietung gleichkommt,<br />
und damit in weiterer Folge keine<br />
Einnahmen durch die Abgabe zu erwarten<br />
wären. Gleichzeitig müssten aber durch die<br />
Abgabe Einnahmen erzielt werden, die über<br />
den zu erwartenden Verwaltungsaufwand<br />
hinausgehen. Zudem läge die Gesetzgebungskompetenz<br />
betreffend die Einführung einer<br />
Leerstandsabgabe nicht ausschließlich bei den<br />
Ländern. Daher fordern die Landeshauptleute<br />
nun auch, die Kompetenzen des ‚Volkswohnwesens‘<br />
des Bundes in diesem Teilbereich auf<br />
die Länder zu übertragen, um entsprechende<br />
Regelungen auf Landesebene zu ermöglichen”,<br />
fasst Roland Weinrauch, Weinrauch Rechts-<br />
124 ImmoFokus