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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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3.7.3 Schlauchlager und Schlauchbestand<br />

Das Schlauchlager ist bereits in Betrieb. Für einen reibungslosen Betrieb ist jedoch<br />

die Umprogrammierung der vorhandenen Funkmeldeempfänger auf eine eigene<br />

FME-Adresse für die Schlauchwarte nötig.<br />

In den Ortsfeuerwehren werden nur noch die Schläuche auf den Einsatzfahrzeugen<br />

und zusätzlich 6 B- und 8 C-Schläuche (entspricht 2 Wettkampfausstattungen) als<br />

Übungs- und Wettkampfschläuche vorgehalten. Alle überzähligen Schläuche sind –<br />

sofern noch nicht geschehen – in das Schlauchlager zu überführen.<br />

Maßnahme Zeitrahmen Kosten<br />

Umprogrammierung der FME 6 Monate 2 x 20 Euro<br />

für Schlauchwarte<br />

Tab. 3.25: Zeitrahmen und zu erwartende Kosten für den Betrieb des Schlauchlagers<br />

3.7.4 Anzahl der Einsatzkräfte, Ausbildung und persönliche Ausrüstung<br />

3.7.4.1 Einsatzkräfte und deren Ausbildung<br />

Die Gesamtanzahl der Einsatzkräfte lässt sich nur durch eine verbesserte<br />

Öffentlichkeitsarbeit und durch gute Jugendarbeit erhöhen. Es muss damit bei mehr<br />

Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen die Bereitschaft geweckt werden,<br />

Dienst in der Feuerwehr zu leisten. In einigen Ortsfeuerwehren kann die<br />

Jugendarbeit momentan als sehr gut eingestuft werden. In den anderen Ortsteilen gibt<br />

es z.T. nur wenige Interessenten. Hier sollte verstärkt auf eine Kooperation der<br />

Jugendfeuerwehren gesetzt werden, wie sie sich bereits zwischen verschiedenen<br />

Jugendfeuerwehren der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> anbahnt. Die <strong>Gemeinde</strong>jugendwartin<br />

und ihre Stellvertretung sind hierbei besonders durch die <strong>Gemeinde</strong>wehrführung zu<br />

unterstützen.<br />

Diese Maßnahmen wirken jedoch erst mittel- bis langfristig. Aufgrund des prekären<br />

Atemgeräteträgermangels – auch nach Ausbildung aller geeigneten Einsatzkräfte –<br />

sind bereits kurzfristige Maßnahmen notwendig. Hierbei kommt die Möglichkeit in<br />

Betracht, dass neu einzustellende Mitarbeiter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> verpflichtet<br />

werden, in die Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> einzutreten. Sie müssten dann die<br />

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