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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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zwei Richtungen erfolgen kann (vgl. auch 3.5.2). Die Schnellangriffspistole Schaum,<br />

wie sie z.B. auf den TSF-W der Feuerwehren Stolzenhain a. d. Röder und<br />

Reichenhain mitgeführt wird, ist für diesen Zweck nicht geeignet, da die<br />

Schaumleistung und die Wurfweite zu gering sind!<br />

3.4.6 Hilfsfrist bzw. Eintreffzeit<br />

3.4.6.1 Definition der Begriffe „Hilfsfrist“ und „Eintreffzeit“<br />

Im Allgemeinen wird die Hilfsfrist als „Zeitdifferenz vom Beginn der Notrufabfrage<br />

in der Leitstelle bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle“ [18, S. 4] definiert. Da in<br />

dieser Hilfsfrist auch Zeiten enthalten sind, die von den örtlichen Feuerwehren nicht<br />

beeinflusst werden können, wird als Zielvorgabe für Feuerwehren oft die Eintreffzeit<br />

gewählt. Dabei ist die Eintreffzeit die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung<br />

bis zum Eintreffen der Einheit an der Einsatzstelle (vgl. [18, S. 4]), also die Summe<br />

aus der Ausrückezeit und der Einsatzfahrzeit.<br />

3.4.6.2 Festlegung der Eintreffzeiten für Brände<br />

Wie aus den definierten Schutzzielen kritischer Wohnungsbrand und Brand einer<br />

Versammlungsstätte hervorgeht, ist die vordringlichste Aufgabe die<br />

Menschenrettung. Da die Haupttodesursache bei Bränden die Rauchgasvergiftung<br />

ist, werden zur Festlegung von Hilfsfristen die Erkenntnisse aus der ORBIT-Studie<br />

herangezogen, in der festgestellt wurde, dass „die Reanimationsgrenze für<br />

Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten nach Brandausbruch“ [9, S. 53]) liegt.<br />

Das heißt, dass später begonnene Wiederbelebungsversuche regelmäßig erfolglos<br />

bleiben, so dass die Zielvorgabe für die Feuerwehr sein muss, vor Ablauf der 17<br />

Minuten nach Brandausbruch die Person zu retten und mit der Reanimation zu<br />

beginnen. Von diesen 17 Minuten werden ca. 3 Minuten für die Entdeckung des<br />

Brandes und die Betätigung des Notrufes und 2 Minuten für die Notrufabfrage und<br />

die Alarmierung abgezogen.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> wird für die erste Einheit, die die Menschenrettung<br />

einleiten kann (d.h. mit mindestens 4 Atemgeräteträgern) eine Eintreffzeit von 8<br />

Minuten festgelegt. Damit verbleiben 4 Minuten für die Lageerkundung, das Suchen<br />

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