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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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Wie sich schon aus der Begründung für die Festlegung der Hilfsfrist bei Bränden und<br />

den Mindesteinsatzstärken ableiten lässt, muss jedes Fahrzeug mit mindestens 4<br />

Atemgeräteträgern besetzt sein, um alle anfallenden Aufgaben an jedem Einsatzort<br />

durchführen zu können. Dabei dürfen Gruppenführer und Maschinist nicht in die<br />

Anzahl der Atemgeräteträger hineingerechnet werden, da sie in ihren Funktionen<br />

unentbehrlich sind.<br />

Für die Drehleiter ist eine Eintreffzeit von 16 Minuten anzustreben. Dass die<br />

Einhaltung dieser Frist u.U. schwierig ist, liegt daran, dass sich die am nächsten<br />

stationierte Drehleiter in Elsterwerda befindet und die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> damit<br />

nur wenige Möglichkeiten hat, auf die Eintreffzeit einzuwirken. Sollte die Drehleiter<br />

aus Elsterwerda bereits durch einen Einsatz gebunden sein, verzögert sich die<br />

Eintreffzeit weiter, da i.d.R. die Drehleiter aus Bad Liebenwerda alarmiert werden<br />

muss, die einen wesentlich weiteren Anfahrtsweg hat. Aus diesem Grund ist zu<br />

prüfen, in wieweit eine Alarmierung der in Gröditz (Freistaat Sachsen!) stationierten<br />

Drehleiter möglich ist.<br />

3.4.6.3 Eintreffzeit bei Technischen Hilfeleistungen<br />

Sind Personen in einem Pkw eingeklemmt, so ist i.d.R. davon auszugehen, dass sie<br />

lebensbedrohliche Verletzungen erlitten haben, die ohne notfallmedizinische<br />

Maßnahmen zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand führen (vgl. [10, S. 33]). Auch für<br />

diesen Fall hat die Gesundheitsbehörde Hamburg einen umgekehrt proportionalen<br />

Zusammenhang zwischen der Überlebenswahrscheinlichkeit und der Dauer bis zum<br />

Beginn der Reanimation festgestellt. D.h., je später mit der Wiederbelebung<br />

begonnen wird, umso geringer sind die Überlebenschancen. Deshalb wird für<br />

Technische Hilfeleistungen die gleiche Hilfsfrist wie für den Brandschutz<br />

empfohlen.<br />

Es gelten demnach ebenfalls folgende Eintreffzeiten (sofern die entsprechenden<br />

Einheiten erforderlich sind):<br />

− erste Einheit: 8 Minuten<br />

− zweite Einheit: 12 Minuten<br />

− dritte Einheit: 16 Minuten<br />

− vierte Einheit: 16 Minuten<br />

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