brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.4.2.2 Mindesteinsatzstärke und technische Ausstattung<br />
Bereits aus der Definition des kritischen Wohnungsbrandes durch die AGBF ergibt<br />
sich, dass eine Menschenrettung wahrscheinlich ist, da die Rettungswege verraucht<br />
sind. Bei Gebäuden mit fehlendem bauseitigen zweiten Rettungsweg muss der zweite<br />
Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt sein. Dies ist bis zu<br />
einer Brüstungshöhe von etwa 8 Metern mit der vierteiligen Steckleiter möglich.<br />
Sind höherliegende bewohnte Geschosse bzw. Geschosse, die über tragbare Leitern<br />
nicht zu erreichen sind (z.B. ausgebaute Dachgeschosse), vorhanden, ist die<br />
Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nur über die Drehleiter möglich. Deshalb<br />
ist bei diesen Gebäuden zwingend die Drehleiter sofort mit zu alarmieren.<br />
Bei Bränden in Gebäuden mit einer Brüstungshöhe von weniger als 8 Meter im<br />
obersten bewohnten Geschoss muss die Drehleiter nicht sofort mit alarmiert werden.<br />
Über eine Nachforderung entscheidet der Einsatzleiter entsprechend der aktuellen<br />
Lage.<br />
Bis zum Eintreffen einer Drehleiter muss jedoch als Notbehelf mindestens ein<br />
Sprungretter vorhanden sein, da Personen aus höheren Geschossen nicht über den<br />
zweiten Rettungsweg gerettet werden können. Der Sprungretter soll diesen Personen<br />
als letzte Möglichkeit dienen, sich selbst durch einen Sprung zu retten und sich in<br />
diesem Fall vor schwersten Verletzungen zu schützen. Zur Entrauchung des<br />
Brandobjekts und insbesondere der Rettungswege ist mindestens ein Überdrucklüfter<br />
notwendig. Für das In-Stellung-Bringen und den Betrieb des Sprungretters und des<br />
Überdrucklüfters ist mindestens ein Trupp erforderlich.<br />
Des Weiteren sind mindestens zwei Trupps unter Atemschutz notwendig, welche die<br />
Menschenrettung über den verrauchten Treppenraum und die Leitern vornehmen.<br />
Ein weiterer Trupp unter Atemschutz ist als Sicherheitstrupp vorgeschrieben (vgl.<br />
FwDV 7).<br />
- 60 -