brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
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S – Spezialkräfte nachfordern<br />
Ist aufgrund des Alarmstichwortes oder anderer Hinweise mit dem Vorhandensein<br />
von Gefahrstoffen zu rechnen, so ist zunächst ein Gefahrenbereich von 50 Metern<br />
und ein Absperrbereich von 100 Metern um den Schadensort zu bilden. Bei Gasen in<br />
Flüssiggastankwagen, Druckgaskesselwagen oder Industrietanks ist der<br />
Gefahrenbereich mit 300 Meter anzusetzen und der Absperrbereich mit 1000 Meter.<br />
Bei Bedarf ist dieser Absperrkreis zu vergrößern.<br />
Die zuerst eintreffende Einheit muss deshalb zunächst eine Lageerkundung mit<br />
Atemschutzgeräten und Kopfschutzhaube (Körperschutz Form 1) als Mindestschutz<br />
sowie ggf. mit Mess- und Nachweisgeräten durchführen. Der zweite Trupp dieser<br />
Einheit dient als Sicherheitstrupp. Die zweite Einheit beginnt mit der Sicherung der<br />
Einsatzstelle (gegen fließenden Verkehr, Brandgefahr, Dunkelheit und gegen den<br />
Zutritt von unbefugten Personen) und wird dabei von der dritten Einheit unterstützt.<br />
Da die Sicherungsmaßnahmen sehr umfangreich sind und unbedingt verhindert<br />
werden muss, dass unbefugte Personen in die Einsatzstelle eindringen, sind hierfür<br />
zwei Einheiten notwendig. Die vierte Einheit führt die Menschenrettung durch, die<br />
fünfte Einheit unterstützt hierbei gegebenenfalls, leitet Evakuierungsmaßnahmen ein,<br />
leistet Erste Hilfe oder steht als Reserve zur Verfügung. Somit sind mindestens 20<br />
Einsatzkräfte für einen Einsatz mit Atemschutzgerät notwendig.<br />
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