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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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S – Spezialkräfte nachfordern<br />

Ist aufgrund des Alarmstichwortes oder anderer Hinweise mit dem Vorhandensein<br />

von Gefahrstoffen zu rechnen, so ist zunächst ein Gefahrenbereich von 50 Metern<br />

und ein Absperrbereich von 100 Metern um den Schadensort zu bilden. Bei Gasen in<br />

Flüssiggastankwagen, Druckgaskesselwagen oder Industrietanks ist der<br />

Gefahrenbereich mit 300 Meter anzusetzen und der Absperrbereich mit 1000 Meter.<br />

Bei Bedarf ist dieser Absperrkreis zu vergrößern.<br />

Die zuerst eintreffende Einheit muss deshalb zunächst eine Lageerkundung mit<br />

Atemschutzgeräten und Kopfschutzhaube (Körperschutz Form 1) als Mindestschutz<br />

sowie ggf. mit Mess- und Nachweisgeräten durchführen. Der zweite Trupp dieser<br />

Einheit dient als Sicherheitstrupp. Die zweite Einheit beginnt mit der Sicherung der<br />

Einsatzstelle (gegen fließenden Verkehr, Brandgefahr, Dunkelheit und gegen den<br />

Zutritt von unbefugten Personen) und wird dabei von der dritten Einheit unterstützt.<br />

Da die Sicherungsmaßnahmen sehr umfangreich sind und unbedingt verhindert<br />

werden muss, dass unbefugte Personen in die Einsatzstelle eindringen, sind hierfür<br />

zwei Einheiten notwendig. Die vierte Einheit führt die Menschenrettung durch, die<br />

fünfte Einheit unterstützt hierbei gegebenenfalls, leitet Evakuierungsmaßnahmen ein,<br />

leistet Erste Hilfe oder steht als Reserve zur Verfügung. Somit sind mindestens 20<br />

Einsatzkräfte für einen Einsatz mit Atemschutzgerät notwendig.<br />

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