brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
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Wohngebäude mit mehr als zwei bewohnten Obergeschossen bzw. Wohngebäude,<br />
bei denen nicht alle bewohnten Geschosse mit tragbaren Leitern der Feuerwehr<br />
erreicht werden können. Hierfür sind laut Brandenburgischer Bauordnung geeignete<br />
Rettungsmittel vorzuhalten (vgl. [17, § 29 Abs. 3 Satz 1 und 2]). Allerdings<br />
existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nur 15 solcher Gebäude.<br />
In jedem Ortsteil (Ausnahme: Würdenhain) existieren auch Versammlungsstätten,<br />
die teilweise für mehr als 100 Personen ausgelegt sind. Hier ist ebenfalls aufgrund<br />
der Nutzung die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts gegeben. Verschärfend<br />
kommt bei Versammlungsstätten neben der großen Personenanzahl hinzu, dass sich<br />
die betroffenen Personen i.d.R. nicht im Objekt auskennen.<br />
Ähnlich den Versammlungsstätten halten sich auch in Kindertagesstätten viele<br />
Personen auf. Kindertagesstätten werden zwar nur zwischen 6:00 und 17:00 Uhr<br />
genutzt, allerdings können sich die Kinder auch bei rechtzeitiger Branderkennung oft<br />
nicht selbst retten und die Anzahl der Betreuungspersonen reicht hierfür in den<br />
meisten Fällen nicht aus.<br />
Eine weitere Gefahr, die in allen Ortsteilen auftritt, besteht in Ödlandbränden. Diese<br />
ereignen sich in den meisten Fällen außerhalb der geschlossenen Ortschaften und<br />
somit weit entfernt von Wasserentnahmestellen.<br />
Etwa 7 % der Objekte in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> werden gewerblich genutzt.<br />
Darunter sind 8 Unternehmen zu finden, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern in<br />
nicht unerheblicher Menge arbeiten bzw. diese lagern. Als Besonderheit bei<br />
gewerblich genutzten Objekten ist einerseits die hohe Sachwertkonzentration zu<br />
sehen. Andererseits werden Schadenereignisse außerhalb der Betriebszeiten oft sehr<br />
spät entdeckt, wenn automatische Brandmeldeanlagen fehlen. Bei Eintreffen der<br />
ersten Feuerwehreinheit ist deshalb bereits von einer großen Schadensausbreitung<br />
auszugehen.<br />
Bei allen Bränden in Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung bestehen außerdem<br />
Gefahren durch die gelagerten Brennstoffe. Hierbei sind bis zu 10.000 Liter Heizöl<br />
bzw. 2,9 Tonnen Flüssiggas pro Gebäude vorhanden.<br />
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