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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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Wohngebäude mit mehr als zwei bewohnten Obergeschossen bzw. Wohngebäude,<br />

bei denen nicht alle bewohnten Geschosse mit tragbaren Leitern der Feuerwehr<br />

erreicht werden können. Hierfür sind laut Brandenburgischer Bauordnung geeignete<br />

Rettungsmittel vorzuhalten (vgl. [17, § 29 Abs. 3 Satz 1 und 2]). Allerdings<br />

existieren in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> nur 15 solcher Gebäude.<br />

In jedem Ortsteil (Ausnahme: Würdenhain) existieren auch Versammlungsstätten,<br />

die teilweise für mehr als 100 Personen ausgelegt sind. Hier ist ebenfalls aufgrund<br />

der Nutzung die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintritts gegeben. Verschärfend<br />

kommt bei Versammlungsstätten neben der großen Personenanzahl hinzu, dass sich<br />

die betroffenen Personen i.d.R. nicht im Objekt auskennen.<br />

Ähnlich den Versammlungsstätten halten sich auch in Kindertagesstätten viele<br />

Personen auf. Kindertagesstätten werden zwar nur zwischen 6:00 und 17:00 Uhr<br />

genutzt, allerdings können sich die Kinder auch bei rechtzeitiger Branderkennung oft<br />

nicht selbst retten und die Anzahl der Betreuungspersonen reicht hierfür in den<br />

meisten Fällen nicht aus.<br />

Eine weitere Gefahr, die in allen Ortsteilen auftritt, besteht in Ödlandbränden. Diese<br />

ereignen sich in den meisten Fällen außerhalb der geschlossenen Ortschaften und<br />

somit weit entfernt von Wasserentnahmestellen.<br />

Etwa 7 % der Objekte in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> werden gewerblich genutzt.<br />

Darunter sind 8 Unternehmen zu finden, die mit gefährlichen Stoffen und Gütern in<br />

nicht unerheblicher Menge arbeiten bzw. diese lagern. Als Besonderheit bei<br />

gewerblich genutzten Objekten ist einerseits die hohe Sachwertkonzentration zu<br />

sehen. Andererseits werden Schadenereignisse außerhalb der Betriebszeiten oft sehr<br />

spät entdeckt, wenn automatische Brandmeldeanlagen fehlen. Bei Eintreffen der<br />

ersten Feuerwehreinheit ist deshalb bereits von einer großen Schadensausbreitung<br />

auszugehen.<br />

Bei allen Bränden in Gebäuden mit Öl- oder Gasheizung bestehen außerdem<br />

Gefahren durch die gelagerten Brennstoffe. Hierbei sind bis zu 10.000 Liter Heizöl<br />

bzw. 2,9 Tonnen Flüssiggas pro Gebäude vorhanden.<br />

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