brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
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Da mit jedem Einsatzfahrzeug ein Gruppenführer mit ausrücken muss, sind<br />
entsprechend Gl. (3.2) i.V.m. dem Sicherheitsfaktor 3 pro Ortsfeuerwehr drei<br />
Gruppenführer zu qualifizieren. Für die Einsatz- und Abschnittsleitung bei größeren<br />
Einsätzen werden auch Zugführer benötigt. Deshalb ist pro Ortsfeuerwehr ebenfalls<br />
ein Zugführer zu qualifizieren. Diese Ausbildung kann bzw. sollte beispielsweise für<br />
den Ortswehrführer vorgesehen werden.<br />
Entsprechend der Schutzzielfestlegung müssen Großeinsätze von einem<br />
ausgebildeten Verbandsführer geleitet werden. Demnach sind nach Gl. (3.2) drei<br />
Verbandsführer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> erforderlich. Diese Ausbildung müssen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>brandmeister und seine Stellvertreter nachweisen.<br />
Als Mindestanzahl gelten für eine Ortsfeuerwehr mit Löschgruppenfahrzeug<br />
entsprechend der Zusammensetzung einer Löschgruppe i.V.m. Gl. (3.2) und einem<br />
Sicherheitsfaktor von 3 folgende Funktionsstärken:<br />
1 Zugführer<br />
3 Gruppenführer<br />
5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />
Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />
sicherzustellen)<br />
18 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />
Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />
= 27 Einsatzkräfte<br />
Für eine Ortsfeuerwehr mit Staffelfahrzeug beträgt die Mindestanzahl<br />
1 Zugführer<br />
3 Gruppenführer<br />
5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />
Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />
sicherzustellen)<br />
12 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />
Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />
= 21 Einsatzkräfte<br />
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