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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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Da mit jedem Einsatzfahrzeug ein Gruppenführer mit ausrücken muss, sind<br />

entsprechend Gl. (3.2) i.V.m. dem Sicherheitsfaktor 3 pro Ortsfeuerwehr drei<br />

Gruppenführer zu qualifizieren. Für die Einsatz- und Abschnittsleitung bei größeren<br />

Einsätzen werden auch Zugführer benötigt. Deshalb ist pro Ortsfeuerwehr ebenfalls<br />

ein Zugführer zu qualifizieren. Diese Ausbildung kann bzw. sollte beispielsweise für<br />

den Ortswehrführer vorgesehen werden.<br />

Entsprechend der Schutzzielfestlegung müssen Großeinsätze von einem<br />

ausgebildeten Verbandsführer geleitet werden. Demnach sind nach Gl. (3.2) drei<br />

Verbandsführer in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> erforderlich. Diese Ausbildung müssen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>brandmeister und seine Stellvertreter nachweisen.<br />

Als Mindestanzahl gelten für eine Ortsfeuerwehr mit Löschgruppenfahrzeug<br />

entsprechend der Zusammensetzung einer Löschgruppe i.V.m. Gl. (3.2) und einem<br />

Sicherheitsfaktor von 3 folgende Funktionsstärken:<br />

1 Zugführer<br />

3 Gruppenführer<br />

5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />

Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />

sicherzustellen)<br />

18 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />

Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />

= 27 Einsatzkräfte<br />

Für eine Ortsfeuerwehr mit Staffelfahrzeug beträgt die Mindestanzahl<br />

1 Zugführer<br />

3 Gruppenführer<br />

5 Maschinisten mit Führerschein für das entsprechende Fahrzeug (hier wurde der<br />

Sicherheitsfaktor höher gewählt, um eine 100%ige Ausrückebereitschaft<br />

sicherzustellen)<br />

12 Atemgeräteträger, die auch alle weiteren Ausbildungen für<br />

Mannschaftsfunktionen (s.o.) absolviert haben<br />

= 21 Einsatzkräfte<br />

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