brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zugeordnet werden muss. Ähnlich verhält es sich mit<br />
Verkehrsunfällen auf der B 101 / B 169 zwischen der Stadt Elsterwerda und dem<br />
Ortsteil Wainsdorf. Die Grenze des <strong>Gemeinde</strong>gebietes verläuft hier kurz vor dem<br />
Ortseingang der Stadt Elsterwerda. Bei Verkehrsunfällen ist jedoch festzustellen,<br />
dass regelmäßig die Feuerwehr der Stadt Elsterwerda zum Einsatz auf das Gebiet der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> gerufen wird.<br />
3.3.3 Gefahrenbeschreibung<br />
3.3.3.1<br />
Gefahren in allen Ortsteilen<br />
Zunächst muss festgestellt werden, dass bereits durch natürliche Ereignisse (z.B.<br />
Sturm, Gewitter, lange Trockenheit) und verstärkt aufgrund menschlicher Nutzung<br />
(z.B. durch Nutzung elektrischer Energie, durch menschliches oder technisches<br />
Versagen) mit dem Eintritt von Schadenereignissen gerechnet werden muss, die den<br />
Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung<br />
erfordern. Das Oberverwaltungsgericht Münster führte dazu in einem Urteil aus: „Es<br />
entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch<br />
jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden<br />
jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,<br />
sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit<br />
gerechnet werden muss!“ Dies lässt sich auch auf andere mögliche<br />
Schadenereignisse übertragen. Deshalb sind mögliche Gefahrenpotentiale<br />
aufzuzeigen.<br />
Die überwiegende Bebauung in allen Ortsteilen stellen Wohngebäude mit maximal<br />
zwei bewohnten Obergeschossen (ca. 81 %) dar, die insbesondere in den Ortskernen<br />
durch Nebengebäude und Scheunen ergänzt werden, so dass in vielen Fällen<br />
zwischen den Grundstücken Feuerbrücken bestehen. Es ist davon auszugehen, dass<br />
aufgrund der Nutzung der Wohngebäude auch die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt<br />
eines Schadenereignisses, z.B. durch die Nutzung elektrischer Energie, die<br />
Verwendung offenen Feuers o.ä., gegeben ist (vgl. [9, S. 52]). Vor allem nachts<br />
besteht die Gefahr, dass Personen im Gebäude einen Brand nicht bzw. zu spät<br />
bemerken und sich somit nicht selbst retten können. Besonders zu betrachten sind<br />
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