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brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> zugeordnet werden muss. Ähnlich verhält es sich mit<br />

Verkehrsunfällen auf der B 101 / B 169 zwischen der Stadt Elsterwerda und dem<br />

Ortsteil Wainsdorf. Die Grenze des <strong>Gemeinde</strong>gebietes verläuft hier kurz vor dem<br />

Ortseingang der Stadt Elsterwerda. Bei Verkehrsunfällen ist jedoch festzustellen,<br />

dass regelmäßig die Feuerwehr der Stadt Elsterwerda zum Einsatz auf das Gebiet der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Röderland</strong> gerufen wird.<br />

3.3.3 Gefahrenbeschreibung<br />

3.3.3.1<br />

Gefahren in allen Ortsteilen<br />

Zunächst muss festgestellt werden, dass bereits durch natürliche Ereignisse (z.B.<br />

Sturm, Gewitter, lange Trockenheit) und verstärkt aufgrund menschlicher Nutzung<br />

(z.B. durch Nutzung elektrischer Energie, durch menschliches oder technisches<br />

Versagen) mit dem Eintritt von Schadenereignissen gerechnet werden muss, die den<br />

Einsatz der Feuerwehr zur Brandbekämpfung oder technischen Hilfeleistung<br />

erfordern. Das Oberverwaltungsgericht Münster führte dazu in einem Urteil aus: „Es<br />

entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch<br />

jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden<br />

jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht,<br />

sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit<br />

gerechnet werden muss!“ Dies lässt sich auch auf andere mögliche<br />

Schadenereignisse übertragen. Deshalb sind mögliche Gefahrenpotentiale<br />

aufzuzeigen.<br />

Die überwiegende Bebauung in allen Ortsteilen stellen Wohngebäude mit maximal<br />

zwei bewohnten Obergeschossen (ca. 81 %) dar, die insbesondere in den Ortskernen<br />

durch Nebengebäude und Scheunen ergänzt werden, so dass in vielen Fällen<br />

zwischen den Grundstücken Feuerbrücken bestehen. Es ist davon auszugehen, dass<br />

aufgrund der Nutzung der Wohngebäude auch die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt<br />

eines Schadenereignisses, z.B. durch die Nutzung elektrischer Energie, die<br />

Verwendung offenen Feuers o.ä., gegeben ist (vgl. [9, S. 52]). Vor allem nachts<br />

besteht die Gefahr, dass Personen im Gebäude einen Brand nicht bzw. zu spät<br />

bemerken und sich somit nicht selbst retten können. Besonders zu betrachten sind<br />

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