brandschutzkonzeption - Gemeinde Röderland
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3.4 Festlegung von Schutzzielen und weiteren Anforderungen<br />
3.4.1 Definition des Begriffs „Schutzziel“<br />
Im § 3 Abs. 2 Nr. 1 BbgBKG wird wie bereits erwähnt von den <strong>Gemeinde</strong>n gefordert<br />
Schutzziele entsprechend der örtlichen Verhältnisse festzulegen, welche die<br />
Grundlage für die Festlegung der Soll-Struktur der Feuerwehr bilden.<br />
„Schutzziele in der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten<br />
Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen:<br />
− die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen<br />
oder tätig werden (Hilfsfrist),<br />
− in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und<br />
− in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad).“ [15,<br />
S. 32]<br />
Die Gefahrensituationen, die festgelegt werden, entsprechen allerdings nicht<br />
zwangsläufig den zahlenmäßig häufigsten Einsätzen. Vielmehr müssen aus der<br />
Gefahrenbeschreibung Einsatzszenarien mit hohem Risiko abgeleitet werden.<br />
Mangels gesetzlicher Standards für die Schutzzieldefinition kann auf Regeln der<br />
Technik zurückgegriffen werden. „Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem<br />
Gutachten festgestellt, dass die ‚Schutzzieldefinition’ der AGBF Nordrhein-<br />
Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der<br />
Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die<br />
kommunale Schutzzielfestlegung.“ [15, S. 34]<br />
Damit ist als erstes Schutzziel der sogenannte kritische Wohnungsbrand (in einigen<br />
Quellen auch als „Standardbrand“ bezeichnet) vorgegeben, der bundesweit bereits<br />
seit Jahren zur Beurteilung des Begriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ herangezogen<br />
wird (vgl. [18, S. 3]). Als weitere Schutzziele werden der kritische Verkehrsunfall,<br />
der Brand einer Versammlungsstätte sowie der ABC-Ersteinsatz gewählt. Die<br />
Bemessung der benötigten Technik und des erforderlichen Personals erfolgt dabei<br />
auf der Grundlage einer angemessenen Löschwasserversorgung (vgl. Punkt 2.5)!<br />
Sofern keine angemessene Löschwasserversorgung vorhanden ist, wird<br />
dementsprechend mehr Personal und Technik benötigt.<br />
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