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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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4.3 Kartoffel<br />

1. Pflanzgutlieferung und Lagerung<br />

KARTOFFEL<br />

Die Wertprüfungen werden mit Pflanzgut durchgeführt, das <strong>von</strong> den Züchtern direkt an <strong>die</strong><br />

Prüfungsstellen übersandt wird. Das Pflanzgut ist ohne Unkosten mit dem Vermerk 'frei<br />

Haus' einzusenden. Von der Prüfungsstelle eventuell ausgelegte Frachten werden auf<br />

Veranlassung des <strong>Bundessortenamt</strong>s vom Einsender zurückerstattet.<br />

Das angelieferte Pflanzgut ist sofort nach Eingang sachgemäß - möglichst in Vorkeimkisten<br />

- umzulagern und mit der Anbauliste des <strong>Bundessortenamt</strong>s zu vergleichen.<br />

Sofort nach Ablauf des festgesetzten Vorlagetermins sind dem <strong>Bundessortenamt</strong> mitzuteilen:<br />

- fehlende Sorten laut Anbauliste,<br />

- gelieferte Sorten, <strong>die</strong> nicht in der Anbauliste aufgeführt sind,<br />

- festgestellte Knollenschäden oder -mängel (starke Beschädigungen, stark gekeimt,<br />

gebeizt, Fäule u. a.),<br />

- Sorten mit einem Knollen-Durchschnittsgewicht <strong>von</strong> über 100 g,<br />

- nicht ausreichende Knollenzahl.<br />

Das im Herbst angelieferte Pflanzgut ist bei optimalen Lagerungsbedingungen zu lagern.<br />

Die Sorten der sehr frühen und frühen Reifegruppen sind so vorzukeimen, daß <strong>die</strong> Kartoffeln<br />

zum Pflanztermin kurze gedrungene Lichtkeime <strong>von</strong> etwa 1 cm Länge aufweisen.<br />

Die Sorten der mittelfrühen bis späten Reifegruppen sind in Keimstimmung zu bringen.<br />

Sollten Prüfsorten nicht bis zum festgesetzten Termin eingetroffen sein, werden sie nicht<br />

mit angebaut. Die freibleibenden Teilstücke werden als Füllfläche ausgepflanzt, oder aber<br />

der Prüfungsplan wird entsprechend geändert, ohne Änderung der Anbau-Nummern laut<br />

Anbauliste.<br />

1./2000 4.3 - 1

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