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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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GRÄSER/KLEE<br />

7.14 Massenbildung nach dem Schnitt (1 - 9)<br />

Etwa drei Wochen nach dem Schnitt ist <strong>die</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt auf dem Teilstück bereits<br />

wieder gebildete Pflanzenmasse zu bonitieren. Die Bonitur umfaßt sowohl <strong>die</strong> Schnelligkeit<br />

des Nachwuchses als auch <strong>die</strong> gebildete Menge der Pflanzenmasse. Die Angabe erfolgt<br />

bei den Daten des vorhergehenden Schnitts, z. B. Massenbildung nach Schnitt 1 mit dem<br />

Bericht des 1. Schnitts.<br />

7.15 Weiderest (1 - 9)<br />

Es ist nur bei regelrechten Beweidungsprüfungen, unmittelbar vor Weideabtrieb zu bonitieren,<br />

und zwar <strong>von</strong> 1 = sehr gering bis 9 = sehr hoch.<br />

7.16 Lückigkeit bei Vegetationsende (1 - 9)<br />

Die Lückigkeit bei Vegetationsende ist bei allen mehrjährigen Pflanzenarten zu bonitieren;<br />

sie ist insbesondere zur Beurteilung der Ausdauer wichtig. Die Bonitur soll nach dem unter<br />

Punkt 7.12 aufgeführten Schema erfolgen.<br />

7.17 Narbendichte bei Vegetationsende (1 - 9)<br />

Die Narbendichte bei Vegetationsende ist bei den unter Punkt 7.13 genannten Pflanzenarten<br />

nach dem dort aufgeführten Schema zu bonitieren.<br />

Die Angaben zu den Punkten 7.16 und 7.17 müssen gemeinsam mit den Angaben zum<br />

1. Schnitt erfolgen.<br />

4.18 - 14 1./2000

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