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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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6.10 Reife (Datum)<br />

KRUZIFEREN<br />

Es ist <strong>die</strong> Schwadmähreife festzustellen. Es ist das Datum zu berichten, an dem bei Raps<br />

ca. 10 % der Schoten ausgereift und <strong>die</strong> Samen schwarz und hart sind (BBCH 81) bzw. bei<br />

Weißem Senf <strong>die</strong> Samen sich gelblich verfärben. Für <strong>die</strong> anderen Kruziferenarten ist sinngemäß<br />

ebenso vorzugehen.<br />

6.11 Ausfall (1 - 9)<br />

Auswuchs (1 - 9)<br />

Zwiewuchs (1 - 9)<br />

Reifeverzögerung des Strohs (1 - 9)<br />

7. Feststellungen bei der Ernte<br />

10 – 14 Tage vor der Ernte, d. h. bevor das Stroh spröde wird, sind <strong>die</strong> Trennstreifen zwischen<br />

den Teilstücken durch vorsichtiges Zurückschlagen der Pflanzen deutlich sichtbar<br />

zu machen. Ebenfalls sind <strong>die</strong> Pflanzen am Teilstückanfang und -ende aus dem Weg auf<br />

<strong>die</strong> Teilstückfläche zurückzuschlagen. Das Scheiteln der Pflanzen ist sowohl bei Direktdrusch<br />

als auch bei Schwaddrusch erforderlich.<br />

Es ist ein einheitlicher Erntetermin anzustreben. Soweit allerdings Reifeunterschiede <strong>von</strong><br />

mehr als 4 Tagen auftreten und <strong>die</strong> Gefahr <strong>von</strong> Ausfall besteht, müssen <strong>die</strong> Sorten zu unterschiedlichen<br />

Terminen geerntet werden. Der direkte Mähdrusch in der Totreife ist zu<br />

bevorzugen. Durch verringerte Trommeldrehzahl und vergrößerten Dreschkorbabstand ist<br />

auf ein schonendes Dreschen hinzuwirken, um Kornverletzungen zu vermeiden. Anderenfalls<br />

sind Kruziferen-Wertprüfungen in der Schwadreife maschinell oder <strong>von</strong> Hand zu mähen<br />

und auf dem Schwad oder auf Reutern - eventuell auch in einem luftigen, überdachten<br />

Raum - nachzutrocknen. Wenn <strong>die</strong> Körner hart sind, ist zu dreschen.<br />

Ein Totspritzen <strong>von</strong> Prüfungen ist dann zulässig, wenn bei später Spritzung eine Schädigung<br />

der Kornausbildung mit ihren negativen Folgen auf Ertrag, Tausendkornmasse und<br />

Fettgehalt ausgeschlossen werden kann.<br />

1./2000 4.11 - 9

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