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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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BERICHTERSTATTUNG<br />

Bei Zählungen und Messungen geben Null-Werte dagegen Sorteneigenschaften wieder.<br />

Sie können auftreten bei absoluten und relativen Zählungen (z. B. Anzahl Pflanzen mit<br />

Botrytis bei Sonnenblumen oder Anzahl Fehlstellen durch Krankheiten bei Kartoffeln) sowie<br />

bei Messungen. So kann z. B. der Ertrag wegen Auswinterung Null sein.<br />

In den Fällen, in denen bei Zählungen oder Messungen ein Wert fehlt, weil dessen Bestimmung<br />

versäumt worden ist (z. B. vergessene TS-Bestimmung an einem Teilstück) oder<br />

nicht durchführbar war (z. B. an einem geschädigten Teilstück), darf gar kein Wert berichtet<br />

werden. In <strong>die</strong>sem Fall bleibt <strong>die</strong> betreffende Spalte des Teilstücks leer. Der Grund da<strong>für</strong><br />

ist zu berichten.<br />

Unterbleibt eine Feststellung in der gesamten Prüfung, entfällt jegliche Angabe.<br />

Soweit sich <strong>für</strong> eine bereits durchgeführte Bonitur zu einem späteren Zeitpunkt eine bessere<br />

Ausprägung der bonitierten Eigenschaft oder eine größere Differenzierung zwischen<br />

den Sorten zeigt, soll <strong>die</strong> Bonitur wiederholt werden. Die Ergebnisse sollen in einer Reservespalte<br />

des Berichtsformulars eingetragen bzw. zusätzlich übermittelt werden.<br />

SPAL-<br />

TEN<br />

EINTRAGUNG BEMERKUNG SATZART 01<br />

1 - 2 muß Wert 01<br />

3 - 12 muß wie Satzart 00<br />

13 - 15 muß Stufe des ersten Faktors (Anbau-Nr.)<br />

16 muß *) Stufe des zweiten Faktors (Behandlung)<br />

17 entfällt Stufe des dritten Faktors<br />

18 muß Wiederholung<br />

19 - 20 muß **) Block bzw. Säulen Nr. (Teilblock-Nr. bei Gitteranlagen)<br />

21 - 25 muß ***) Kenn-Nr. des BSA 1)<br />

26 – 83 muß Eintragungen pflanzenspezifisch entsprechend der Kopfleiste<br />

* ) bei mehrfaktorieller Prüfung<br />

**) bei entsprechender Anlagemethode<br />

***) bei Futterpflanzen und Zwischenfrüchten<br />

1) Die Kenn-Nr. in den Spalten 21 – 25 ist nur bei Futterpflanzen und Zwischenfrüchten anzugeben,<br />

bei mehrschnittigen Futterpflanzen sind <strong>die</strong> Kenn-Nummern nur beim 1. Schnitt einzutragen.<br />

5.1 - 10 1./2000

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