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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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GETREIDE (außer Mais)<br />

7.4 Tausendkornmasse (g)<br />

Die Feststellung der Tausendkornmasse (TKM) ist am lufttrockenen Erntematerial bei einheitlichem<br />

Trockensubstanzgehalt durchzuführen. Bei einfaktoriellen Wertprüfungen ist <strong>die</strong><br />

TKM an einer Mischprobe aus allen Teilstücken zu bestimmen und in der 1. Wiederholung<br />

zu berichten.<br />

Bei mehrfaktoriellen Wertprüfungen ist <strong>die</strong> TKM je Behandlungsstufe zu ermitteln. Hierzu<br />

ist eine Mischprobe aus den Wiederholungen der betreffenden Behandlungsstufe zusammenzustellen<br />

und jeweils in der 1. Wiederholung zu berichten.<br />

Die Feststellung der TKM durch <strong>die</strong> Wertprüfungsstelle ist derzeit nur bei Triticale erforderlich.<br />

Bei den übrigen Getreidearten wird <strong>die</strong> TKM-Bestimmung im Rahmen weitergehender<br />

Qualitätsuntersuchungen vorgenommen.<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung des Kornertrags, des Trockensubstanzgehalts und der Tausendkornmasse<br />

sind <strong>die</strong> Erläuterungen in Kapitel 2.8.3 zu beachten.<br />

7.5 Einsendung <strong>von</strong> Ernteproben <strong>für</strong> Qualitätsuntersuchungen<br />

Qualitätsproben werden alljährlich durch Rundschreiben des <strong>Bundessortenamt</strong>s an <strong>die</strong><br />

landwirtschaftlichen Wertprüfungsstellen angefordert.<br />

4.1 - 14 1./2000

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