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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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KARTOFFEL<br />

Als spätester Erntetermin <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Reifegruppen gilt:<br />

sehr frühe Reifegruppe, 2. Rodung 10.08.<br />

frühe Reifegruppe 25.08.<br />

mittelfrühe Reifegruppe 25.09.<br />

mittelspät/späte Reifegruppe 15.10.<br />

Zur Erleichterung der Ernte kann unmittelbar vor der Ernte eine Krautabtötung erfolgen.<br />

Eine frühere Krautabtötung kann in Ausnahmefällen nur in Absprache mit dem <strong>Bundessortenamt</strong><br />

durchgeführt werden.<br />

7.2 Knollenertrag (kg)<br />

Auch bei maschineller Ernte ist ohne Verunreinigungen (Erde, Kraut, Steine u. a.) zu wiegen.<br />

7.3 Stärkegehalt (%)<br />

Das Unterwassergewicht ist nach dem Wiegen und Sortieren an einer Durchschnittsprobe<br />

aus allen Wiederholungen festzustellen. Es dürfen keine schorfigen, faulen, unausgereiften,<br />

mit Erde behafteten oder <strong>von</strong> Erdraupen angefressenen Knollen verwendet werden.<br />

Das Wasser im Bestimmungsbottich muß bei Verschmutzung gewechselt werden. Die vom<br />

Waagenhersteller angegebene Temperatur ist einzuhalten. Die Probe ist mehrmals einzutauchen,<br />

um anhaftende Luftblasen zu entfernen. Bei Verwendung einer 1 kg Stärkewaage<br />

sind drei, bei einer 5 kg Stärkewaage zwei getrennte Wägungen mit unterschiedlichen<br />

Durchschnittsproben durchzuführen. Unterscheiden sich <strong>die</strong> drei bzw. zwei Wägungen im<br />

Stärkegehalt um über 1 % ist eine vierte bzw. dritte Wägung durchzuführen. Die drei bzw.<br />

zwei Meßwerte mit der geringsten Differenz sind als Mittelwert zu berichten.<br />

4.3 - 10 1./2000

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