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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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<strong>Durchführung</strong><br />

KARTOFFEL<br />

Die Kartoffeln werden unmittelbar vor Beginn der Prüfung aus dem Lager entnommen, so<br />

daß sie bei der mechanischen Belastung <strong>die</strong> Lagertemperatur <strong>von</strong> 4 – 6 o C aufweisen. Aus<br />

der überlagerten Menge ist mit mindestens zwei Proben gleichen Volumens <strong>die</strong> Prüfung<br />

durchzuführen. Der Probenumfang richtet sich nach dem angegebenen Füllinhalt der<br />

Waschmaschine.<br />

Bei 12 kg Fassungsvermögen sind 8-Liter-Proben und bei 8 kg Fassungsvermögen 6-Liter-<br />

Proben zu verwenden. Die Abmessung der Probe ist mit einem entsprechenden Eimer<br />

oder einem anderen Gefäß vorzunehmen. Die Probe wird in der mit dem Wascheinsatz<br />

ausgestatteten Schälmaschine durch Rotation der Bodenscheiben in Bewegung gesetzt<br />

und einer mechanischen Belastung unterzogen.<br />

Die Laufzeit wird jährlich an Standardsorten festgelegt und wird in der Regel zwischen 45<br />

und 90 Sekunden liegen. Die jeweils festgelegte Laufzeit ist <strong>für</strong> das gesamte Sortiment der<br />

entsprechenden Reifegruppe einzuhalten.<br />

Die mechanisch belasteten Knollenproben werden bis zur Bonitur bei Zimmertemperatur<br />

im Dunkeln oder abgedeckt 4 – 5 Tage gelagert.<br />

Bonitur der Schwarzfleckigkeit<br />

Alle Knollen werden in der jeweils größten Schnittfläche geschnitten. Anschließend werden<br />

<strong>die</strong> Knollen entsprechend ihrem Anteil an verfärbter Fläche (grau, blau oder schwarz) folgenden<br />

Kategorien zugeordnet: keine, leichte, mittlere, starke Verfärbung.<br />

Für <strong>die</strong> Berechnung des Schwarzfleckigkeitsindexes ist <strong>die</strong> Knollenzahl je Kategorie zu<br />

berichten.<br />

1./2000 4.3 - 19

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