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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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GRÄSER/KLEE<br />

7.11 Verunkrautung (1 - 9)<br />

Als Unkraut sind alle Pflanzen anzusehen, <strong>die</strong> nicht zur Sorte gehören, also auch sortenund<br />

artfremdes Gras in Gräserprüfungen. Der Unkrautanteil ist auf den voraussichtlichen<br />

Frischmasseertrag zu beziehen. Es ist bei jedem Schnitt nach folgendem Schema zu bonitieren:<br />

Note % Verunkrautung Note % Verunkrautung<br />

1 = unter 1 6 = 21 - 40<br />

2 = 1 - 5 7 = 41 - 60<br />

3 = 6 - 10 8 = 61 - 80<br />

4 = 11 - 15 9 = über 80<br />

5 = 16 - 20<br />

Niedrig wachsendes, vom Mähbalken nicht erfaßtes Unkraut muß unberücksichtigt bleiben;<br />

es geht in <strong>die</strong> Bonitur der Lückigkeit ein.<br />

7.12 Lückigkeit (1 - 9)<br />

Es ist unmittelbar nach dem 1. Schnitt und bei Vegetationsende (siehe Punkt 7.16) zu bonitieren.<br />

Dabei gelten <strong>die</strong> mit Unkraut und Fremdgräsern bewachsenen Flächen auch als<br />

Lücken. Lücken durch mechanische oder tierische Beschädigungen bleiben unberücksichtigt.<br />

Bei Reihensaat bezieht sich <strong>die</strong> Bonitur auf <strong>die</strong> Lücken in den Reihen. Der Anteil an<br />

Lücken ist auf <strong>die</strong> Fläche zu beziehen. Es ist nach folgendem Schema zu bonitieren:<br />

Note % Lückigkeit Note % Lückigkeit<br />

1 = unter 1 6 = 21 - 40<br />

2 = 1 - 5 7 = 41 - 60<br />

3 = 6 - 10 8 = 61 - 80<br />

4 = 11 - 15 9 = über 80<br />

5 = 16 - 20<br />

4.18 - 12 1./2000

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