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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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SONNENBLUME<br />

6. Wachstumsbeobachtungen<br />

6.1 Sollpflanzenzahl<br />

Es ist lediglich <strong>die</strong> Sollpflanzenzahl <strong>für</strong> den in <strong>die</strong> Beerntung eingehenden Teil des Teilstücks<br />

anzugeben.<br />

6.2 Aufgang (Datum)<br />

Es ist das Datum zu berichten, an dem ca. 75 % der Pflanzen den Boden durchstoßen<br />

haben, d. h. <strong>die</strong> Reihen deutlich sichtbar sind.<br />

6.3 Blühbeginn (Datum)<br />

Es ist das Datum zu berichten, an dem ca. 10 % der Pflanzen einer Sorte <strong>die</strong> ersten Blüten<br />

zeigen.<br />

6.4 Blühende (Datum)<br />

Es ist das Datum zu berichten, an dem noch ca. 10 % der Pflanzen einer Sorte blühen.<br />

6.5 Mängel im Stand (1 - 9)<br />

Mängel im Stand nach Aufgang (1 - 9)<br />

Die Bonitur soll etwa 10 Tage nach dem Aufgang der Mehrzahl der Sorten erfolgen. Treten<br />

bei einer oder mehreren Sorten so deutliche Keimschäden auf, daß <strong>die</strong> Wertbarkeit der<br />

Sorte oder Prüfung in Frage gestellt ist, ist das <strong>Bundessortenamt</strong> umgehend zu benachrichtigen.<br />

Mängel im Stand bei Blühbeginn (1 - 9)<br />

Mängel im Stand vor Ernte (1 - 9)<br />

4.12 - 6 1./2000

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