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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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4.16 Hanf (Fasernutzung)<br />

HANF<br />

Der Anbau <strong>von</strong> Hanf unterliegt in Deutschland nicht nur saatgutverkehrsrechtlichen Regelungen,<br />

sondern auch dem Betäubungsmittelgesetz. Insofern ist jeglicher Hanfanbau -<br />

auch mit zugelassenen Sorten - genehmigungspflichtig durch das Bundesinstitut <strong>für</strong> Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte.<br />

1. Vorbedingungen<br />

Die Prüfungen sollen auf nährstoffreichen Böden mit guter Wasserführung angelegt werden.<br />

Böden mit stauender Nässe sowie mit Strukturschäden sind nicht geeignet. Der ph-<br />

Wert sollte über 6,0 liegen.<br />

An <strong>die</strong> Vorfrucht stellt Hanf keine besonderen Ansprüche. Hanf ist zwar mit sich selbst verträglich,<br />

da aber Aufwuchs aus dem vorjährigen Bestand auftreten kann, ist <strong>die</strong> Vorfrucht<br />

Hanf zu vermeiden. Raps und Sonnenblumen sind als Vorfrüchte weniger geeignet, da es<br />

zu verstärktem Sclerotiniabefall kommen kann.<br />

2. Düngung<br />

Die Düngung ist bei normalen Kali- und Phosphorgaben auf den hohen Kalk- und Stickstoffbedarf<br />

abzustimmen. Als Richtsätze können gelten:<br />

80 - 120 kg/ha N (unter Berücksichtigung der gemessenen Nmin-Werte)<br />

50 - 80 kg/ha P2O5<br />

150 - 180 kg/ha K2O<br />

1./2000 4.16 - 1

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