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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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LUPINE<br />

6.5 Blühbeginn (Datum)<br />

Es ist das Datum anzugeben, an dem ca. 10 % der Pflanzen einer Sorte <strong>die</strong> ersten Blüten<br />

zeigen (BBCH 61).<br />

6.6 Blühende (Datum)<br />

Es ist das Datum anzugeben, an dem noch ca. 10 % der Pflanzen einer Sorte blühen<br />

(BBCH 69).<br />

6.7 Lager nach Blüte (1 - 9)<br />

Es ist nach folgendem Schema zu bonitieren:<br />

1 = Kein Lager auf dem Teilstück, alle Stengel stehen aufrecht<br />

3 = Neigung aller Stengel um ca. 30 o <strong>von</strong> der Senkrechten oder<br />

nesterweise auf ¼ des Teilstücks stärkeres Lager<br />

5 = Neigung aller Stengel um ca. 45 o oder<br />

nesterweise stärkeres Lager auf ½ des Teilstücks<br />

7 = Neigung aller Stengel um ca. 60 o oder<br />

totales Lager auf ¾ des Teilstücks<br />

9 = Totallager<br />

Die geraden Zahlen sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Übergänge zu verwenden.<br />

6.8 Pflanzenlänge (cm)<br />

Die Pflanzenlänge ist festzustellen, wenn kein Zuwachs mehr zu erwarten ist, bzw. bei der<br />

Ernte, sofern <strong>die</strong>se zu einem früheren Zeitpunkt zu erfolgen hat. Bei stehenden Beständen<br />

ist eine Meßlatte ca. 1 m <strong>von</strong> der Stirnseite in den Bestand zu stellen und <strong>die</strong> mittlere Höhe<br />

der obersten Pflanzenspitzen abzulesen.<br />

4.10 - 4 1./2000

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