27.12.2012 Aufrufe

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MAIS<br />

6.13 Lager vor Ernte (Zählung)<br />

Als lagernde Pflanzen gelten abgebrochene Pflanzen sowie Pflanzen, <strong>die</strong> bei geknicktem<br />

oder gebogenem Stengel mehr als 30 Grad <strong>von</strong> der Senkrechten geneigt (siehe Skizze a))<br />

oder versetzt (siehe Skizze b)) sind.<br />

Die lagernden Pflanzen sind bei Silo- und Körnernutzung jeweils unmittelbar vor der Ernte<br />

auszuzählen.<br />

4.2 - 8 1./2000

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!