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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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Die Bekämpfung tierischer Schädlinge ist unter Schonung des Pflanzenbestandes<br />

rechtzeitig durchzuführen.<br />

Während Unkrautbekämpfung und <strong>die</strong> Bekämpfung tierischer Schädlinge in den Wertprüfungen<br />

stets erfolgen soll, gilt <strong>die</strong>s nicht <strong>für</strong> den Einsatz anderer Behandlungsmittel, wie<br />

zum Beispiel Wachstumsregulatoren oder Fungizide. Diese dürfen nur verwendet werden,<br />

wenn ihr Einsatz in den Anbauhinweisen zur Wertprüfung ausdrücklich vorgesehen wird.<br />

Soweit erforderlich, sind <strong>die</strong> Prüfungen bei einzelnen Pflanzenarten gegen Wildverbiß einzuzäunen<br />

und gegen Vogelfraß gegebenenfalls durch Vergrämungs- oder Vergällungsmittel,<br />

Schreckschüsse, Vogelscheuchen, Netze u. ä. zu schützen. Erfahrungsgemäß wird <strong>die</strong><br />

Wirkung <strong>die</strong>ser Maßnahmen durch den Anbau <strong>von</strong> Schutzstreifen mit früher reifenden Sorten<br />

oder Pflanzenarten erhöht.<br />

Eine Beregnung <strong>von</strong> Wertprüfungen soll in der Regel nicht erfolgen. Ausnahmen hier<strong>von</strong>,<br />

ohne daß es einer besonderen Zustimmung des <strong>Bundessortenamt</strong>s bedarf, sind in folgenden<br />

Fällen möglich:<br />

a) Geht einer Frühjahrs-, Sommer- oder Herbstaussaat eine lange Trockenperiode voraus,<br />

<strong>die</strong> mit weitgehender Sicherheit <strong>die</strong> Aussaatvorbereitungen, <strong>die</strong> Aussaat selbst, den<br />

Aufgang und <strong>die</strong> Jugendentwicklung der Bestände stark beeinträchtigen oder unmöglich<br />

machen würde, kann unter der Voraussetzung einwandfrei arbeitender Beregner eine<br />

gleichmäßige Beregnung (20 - 40 mm) vor oder nach der Bestellung der Prüfungsfläche<br />

bei windstillem Wetter erfolgen.<br />

b) Werden Prüfungen während des Vegetationsablaufes durch Trockenheit so stark geschädigt,<br />

daß mit einem Ausfall der Prüfung zu rechnen ist, kann gleichfalls beregnet<br />

werden.<br />

1./2000 2.5 - 5

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