27.12.2012 Aufrufe

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

KARTOFFEL<br />

12. Prüfung auf Schwarzfleckigkeitsneigung<br />

An einigen ausgewählten Standorten wird in der Wertprüfung <strong>die</strong> Schwarzfleckigkeitsneigung<br />

der Sorten wie folgt geprüft:<br />

Probenahme und Aufbereitung<br />

Zur Prüfung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung der Neigung zur Schwarzfleckigkeit sind je Sorte 25 kg<br />

gesunde, unbeschädigte und ausgereifte Knollen der mittleren Fraktion erforderlich. Die<br />

Proben sind bis zum Prüfungstermin unter normaler, ortsüblicher Kartoffellagerung zwischen<br />

4 - 6 o C zu lagern.<br />

Die Prüfung ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sorten der sehr frühen und frühen Reifegruppe im Dezember und <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> mittelfrühen bis späten Sorten im Januar durchzuführen. Vor der Prüfung ist <strong>die</strong> Keimbildung<br />

je Sorte nach folgender Boniturskala zu bonitieren:<br />

1 = nicht gekeimt<br />

2 = gespitzt<br />

3 = Keime bis 0,5 cm<br />

4 = Keime 0,6 bis 1,0 cm<br />

5 = Keime 1,1 bis 2,0 cm<br />

6 = Keime 2,1 bis 3,0 cm<br />

7 = Keime 3,1 bis 4,0 cm<br />

8 = Keime 4,1 bis 5,0 cm<br />

9 = Keime ab 5,0 cm<br />

4.3 - 18 1./2000

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!