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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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2.7.4 Krankheiten und Schädlinge<br />

Soweit bei den Pflanzenarten keine besonderen Bestimmungen getroffen werden, soll der<br />

Befall mit Krankheiten und Schädlingen stets mit der Bonitur 1 - 9 erfaßt werden. Dabei<br />

wird kein linear verlaufender, sondern ein logarithmischer Boniturschlüssel angewendet.<br />

Der logarithmische Verlauf ermöglicht im Bereich geringer Anfälligkeiten feinere Unterschiede<br />

zu erfassen. Mit zunehmender Befallsstärke werden den Boniturnoten größere<br />

Prozentspannen zugeordnet.<br />

Boniturschlüssel: 1 = fehlend 0 %<br />

2 = sehr gering bis gering > 0 - 2 %<br />

3 = gering > 2 - 5 %<br />

4 = gering bis mittel > 5 - 8 %<br />

5 = mittel > 8 - 14 %<br />

6 = mittel bis stark > 14 - 22 %<br />

7 = stark > 22 - 37 %<br />

8 = stark bis sehr stark > 37 - 61 %<br />

9 = sehr stark > 61 - 100 %<br />

Der jeweils festgehaltene Boniturwert soll <strong>die</strong> durchschnittliche Merkmalsausprägung des<br />

Teilstücks repräsentieren.<br />

Beispiele:<br />

Gesamtbefall % = Summe (befallene Pflanzen % x befallene Pflanzenteile %) : 100<br />

1) 50 % der Pflanzen eines Teilstücks sind sehr stark befallen oder bereits abgestorben,<br />

<strong>die</strong> restlichen Pflanzen sind befallsfrei (50 x 100) : 100<br />

= 50 % Gesamtbefall = Ausprägungsstufe 8<br />

2) 10 % der Pflanzen sind an den definierten Pflanzenorganen zu 10 % befallen, <strong>die</strong> restlichen<br />

Pflanzen sind befallsfrei (10 x 10) : 100<br />

= 1 % Gesamtbefall = Ausprägungsstufe 2<br />

3) 10 % der Pflanzen eines Teilstücks sind an den definierten Pflanzenorganen zu 10 %<br />

befallen, und 50 % der Pflanzen sind zu 20 % befallen, <strong>die</strong> restlichen Pflanzen sind befallsfrei<br />

(10 x 10) : 100 + (50 x 20) : 100 = 1 % + 10 %<br />

= 11 % Gesamtbefall = Ausprägungsstufe 5<br />

1./2000 2.7 - 3

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