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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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7. Feststellungen bei der Ernte<br />

7.1 Lein (Körnernutzung)<br />

7.1.1 Ernte (Datum)<br />

7.1.2 Kornertrag (kg)<br />

7.1.3 Trockensubstanzgehalt (%)<br />

7.1.4 Tausendkornmasse (g)<br />

LEIN<br />

Für <strong>die</strong> Ermittlung <strong>von</strong> Kornertrag, Trockensubstanzgehalt und Tausendkornmasse sind<br />

<strong>die</strong> Erläuterungen aus Kapitel 2.8.3 zu beachten.<br />

7.1.5 Ölgehalt (%)<br />

Der Ölgehalt ist an einer besatzfreien Durchschnittsprobe pro Ort und Sorte durch eine<br />

anerkannte Untersuchungsstelle zu ermitteln und mit einer Stelle nach dem Komma, bezogen<br />

auf 91 % Trockensubstanz, anzugeben.<br />

In Wertprüfungen wird der Ölgehalt an einer zentralen Stelle untersucht. Für <strong>die</strong> Probeneinsendung<br />

gelten <strong>die</strong> Hinweise an <strong>die</strong> landwirtschaftlichen Wertprüfungsstellen.<br />

1./2000 4.14 - 7

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