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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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FUTTERERBSE<br />

4. Aussaat<br />

Da Futtererbsen auf Strukturschäden empfindlicher als andere Arten reagieren, ist eine<br />

ausreichende Abtrocknung des Feldes abzuwarten.<br />

Aussaat (Datum)<br />

Die Aussaat soll im März oder Anfang April mit einer Tiefe <strong>von</strong> mindestens 3 – 4 cm erfolgen.<br />

Als Reihenabstand ist der einfache Getreideabstand mit 12 – 15 cm anzustreben. Die<br />

Aussaatmenge beträgt 70 - 90 Körner/m 2 , wobei in günstigen Lagen <strong>die</strong> niedrigere, in weniger<br />

günstigen Lagen <strong>die</strong> höhere Norm angestrebt werden kann.<br />

5. Pflegemaßnahmen<br />

Einer Schädigung der Prüfung, insbesondere im Jugendstadium durch Vögel, ist durch<br />

entsprechende Vergrämungsmittel oder andere geeignete Maßnahmen vorzubeugen.<br />

Nach der Aussaat und während der Reifezeit bis zur Ernte sind <strong>die</strong> Prüfungen im Bedarfsfalle<br />

durch Überspannen mit Netzen oder auf andere Weise vor Vogelfraß zu schützen.<br />

Unkrautbekämpfung und <strong>die</strong> Bekämpfung tierischer Schädlinge ist vorzusehen. Pilzliche<br />

Krankheiten dürfen in der Wertprüfung nicht bekämpft werden.<br />

4.8 - 2 1./2000

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