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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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4 Besondere Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Pflanzenarten<br />

4.1 Getreide (außer Mais)<br />

Gerste<br />

Hafer<br />

Roggen<br />

Triticale<br />

Weizen (Weichweizen, Hartweizen, Spelz)<br />

GETREIDE (außer Mais)<br />

Die Getreidearten werden in der Wertprüfung in Körnernutzung geprüft. Eine Grünnutzung<br />

ist in der Regel nicht vorgesehen. Da bei Winterroggen besondere Prüfungen zur Grünnutzung<br />

<strong>von</strong> Zeit zu Zeit vorkommen, werden <strong>die</strong>se am Ende des Kapitels Getreide beschrieben.<br />

1. Düngung<br />

Für <strong>die</strong> N-Düngung sind <strong>die</strong> Anbauhinweise auf den jeweiligen Anbaulisten zu beachten.<br />

Generell soll bei mehrfaktoriellen Prüfungen <strong>die</strong> N-Düngung auf <strong>die</strong> übrigen ertragssichernden<br />

Maßnahmen (Wachstumsregulator, Fungizid) ausgerichtet sein. So ist in den<br />

einzelnen Behandlungsstufen z. B. kein Totallager, sondern über das Prüfungssortiment<br />

differenzierendes Teillager anzustreben.<br />

2. Teilstückgröße<br />

Die Größe des Teilstücks bei der Ernte soll mindestens 10 m 2 betragen. Ein Reihenabstand<br />

<strong>von</strong> 11 - 15 cm ist anzustreben.<br />

1./2000 4.1 - 1

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