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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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3.4 Datenträger<br />

Datenträgerstandard ist <strong>die</strong> Diskette.<br />

- Diskettenform<br />

BERICHTERSTATTUNG<br />

Alle IBM-PC und kompatiblen Formate<br />

3 1/2 Zoll mit 1,4 MB<br />

Bei abweichenden Formaten sollte dem <strong>Bundessortenamt</strong> vor der Datenübermittlung<br />

eine Probediskette geschickt werden.<br />

- Dateiname<br />

Er darf einschließlich Suffix höchstens 14 Stellen lang sein.<br />

Er ist auf dem Datenbegleitblatt einzutragen.<br />

- Datei<br />

3.5 Zeitpunkt<br />

Alle Orte eines Sortimentes sind zusammenhängend in eine Datei zu schreiben.<br />

Grundsätzlich sollten alle Orte eines Sortiments zusammen geliefert werden, wobei <strong>die</strong><br />

jeweilige Fristsetzung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ergebnisübermittlung zu beachten ist.<br />

1./2000 5.1 - 17

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