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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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Regelung <strong>für</strong> mehrschnittige Futterpflanzen<br />

Für <strong>die</strong> mehrschnittig genutzten Futterpflanzenarten ergeben sich hinsichtlich der Zahlung<br />

der vollen Entgeltsätze je nach Aussaat- oder Hauptnutzungsjahren bzw. nach der Zahl<br />

der Schnitte in den einzelnen Prüfungsjahren jeweils besondere Bestimmungen.<br />

Entgelt <strong>für</strong> Füllsorten<br />

Bei Füllsorten entfallen alle Bonituren, Messungen und Wägungen. Füllsorten treten in<br />

erster Linie bei mehrjährigen Futterpflanzen-Wertprüfungen in den späteren Prüfungsjahren<br />

auf. Sie werden den Wertprüfungsstellen jährlich im Rundschreiben bekanntgegeben.<br />

Zur Abgeltung der trotzdem notwendigen allgemeinen Pflegearbeiten wird ein Teilentgelt<br />

gezahlt.<br />

Kürzung des Prüfungsentgelts<br />

Kürzungen des Prüfungsentgelts werden vorgenommen bei mangelhafter <strong>Durchführung</strong><br />

<strong>von</strong> Prüfungen oder bei zu später Einsendung oder Einsendung nur <strong>von</strong> Teilergebnissen<br />

sowie bei Prüfungsabbruch.<br />

Bei Abbruch einer Prüfung richtet sich <strong>die</strong> Kürzung des Prüfungsentgelts nach dem Anteil<br />

der bereits angefallenen Arbeiten.<br />

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