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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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2.7.2 Keimdichte (Keimpflanzenzahl)<br />

Soweit bei den einzelnen Pflanzenarten gefordert, sind in allen Teilstücken <strong>die</strong> Keimpflanzen<br />

auf 2 lfd.m einer Drillreihe auszuzählen. Die Auszählung erfolgt jeweils an der gleichen<br />

Drillreihe eines jeden Teilstücks, um evtl. Unterschiede zwischen den einzelnen Drillscharen<br />

auszuschalten. Weiter ist auf gleichbleibenden Abstand der Zählstrecke vom Kopfende<br />

der Teilstücke zu achten. Der Abstand soll mindestens 1 m betragen. Nur bei offensichtlicher<br />

Schädigung der Drillreihe durch äußere Einflüsse ist eine andere Zählstrecke zu wählen.<br />

Für <strong>die</strong> Berichterstattung ist <strong>die</strong> festgestellte Keimpflanzenzahl auf 1 lfd.m umzurechnen.<br />

2.7.3 Mängel im Stand-Bonituren (1 - 9)<br />

Mit der Mängel im Stand-Bonitur soll der visuelle Eindruck vermittelt werden, den der Beobachter<br />

<strong>von</strong> dem Pflanzenstand eines Teilstücks zu einem bestimmten Zeitpunkt oder<br />

Entwicklungsstadium hat. Die Bonitur ist durchzuführen, wenn bei allen Sorten der jeweiligen<br />

Pflanzenart der genannte Entwicklungsstand erreicht ist.<br />

Dabei soll der langjährig unter den Standortbedingungen der Prüfstelle zu erwartende<br />

Stand der betreffenden Pflanzenart als Maßstab <strong>die</strong>nen. In <strong>die</strong> Mängelbonitur soll <strong>die</strong><br />

Summe der eventuell auftretenden und den Bestand schädigenden Einflüsse eingehen,<br />

wie z. B. zögernde Jugendentwicklung, Kälteschäden, deformierter Wuchs.<br />

Auf <strong>die</strong> Bonitur kann verzichtet werden, wenn sie keine über <strong>die</strong> sonst getroffenen Feststellungen<br />

hinausgehenden Erkenntnisse verspricht. Zum Beispiel kann auf <strong>die</strong> Bonitur Mängel<br />

im Stand vor Ernte verzichtet werden, wenn aus der Bonitur Lager vor Ernte hervorgeht,<br />

daß <strong>die</strong> Prüfung lagert.<br />

Die Mängel im Stand-Bonituren münden meist nicht direkt in <strong>die</strong> Sortenbeurteilung, vielmehr<br />

erleichtern sie bei der Auswertung der Prüfung <strong>die</strong> Interpretation der ansonsten getroffenen<br />

Feststellungen.<br />

2.7 - 2 1./2000

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