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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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LEIN<br />

7.2 Lein (Fasernutzung)<br />

Es erfolgt keine Aufteilung des Teilstücks zur Qualitätsfeststellung einerseits bzw. Ertragsfeststellung<br />

andererseits.<br />

Bei der Ernte können zwei Verfahren gewählt werden:<br />

1. Raufen und Riffeln <strong>von</strong> Hand<br />

Nach dem Raufen ist der Lein zunächst vorzutrocknen und zu wiegen. Das vorgetrocknete<br />

Erntegut ist zu riffeln und Stroh und Korn getrennt zu wiegen sowie jeweils <strong>die</strong> Trockensubstanz<br />

zu bestimmen. Beim Riffeln entstehende Verluste an Bruchstroh und Kaff werden<br />

vernachlässigt. Nach dem Riffeln ist aus dem Stroh jeder Sorte eine Mischprobe über <strong>die</strong><br />

vier Wiederholungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung des Fasergehalts zu entnehmen.<br />

2. Raufen <strong>von</strong> Hand und Dreschen mit dem Mähdrescher<br />

Der Lein wird <strong>von</strong> Hand gerauft. Anschließend werden <strong>die</strong> Gesamtpflanzen (Stroh mit<br />

Kapseln) vorgetrocknet und eine definierte Probe <strong>von</strong> 500 g je Wiederholung abgenommen.<br />

Die Probemenge muß exakt abgemessen werden, da sonst <strong>die</strong> Ernteergebnisse verfälscht<br />

werden. Danach wird <strong>die</strong> restliche Erntemenge gewogen und anschließend <strong>von</strong><br />

Hand dem Mähdrescher zugeführt. Stroh und Korn sind getrennt zu wiegen sowie jeweils<br />

<strong>die</strong> Trockensubstanz zu bestimmen.<br />

Die Proben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Fasergehaltsbestimmung sollen zu Garben gebunden, ordnungsgemäß<br />

gekennzeichnet (Anbau-Nummer und Prüfort) und ungedroschen und ungeröstet, luftgetrocknet<br />

und mäusesicher aufbewahrt werden.<br />

Weitere Hinweise zur Abholung oder Versendung der Grünflachsproben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Qualitätsuntersuchung<br />

sind dem Rundschreiben an <strong>die</strong> landwirtschaftlichen Wertprüfungsstellen zu<br />

entnehmen.<br />

4.14 - 8 1./2000

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