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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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Vorwort<br />

Die zuverlässige, schnelle und neutrale Unterrichtung des Saatgutverbrauchers ist das Ziel<br />

der amtlichen Sortenprüfung. Aus <strong>die</strong>sem Grund wurden in den letzten Jahren in enger<br />

Zusammenarbeit zwischen dem <strong>Bundessortenamt</strong>, den mit Sortenversuchen beauftragten<br />

Länder<strong>die</strong>nststellen und den Züchtern durchgängige Prüfungssysteme geschaffen, <strong>die</strong><br />

<strong>die</strong>ser Forderung <strong>von</strong> der Antragstellung zur Sortenzulassung bis zur Sortenempfehlung<br />

gerecht werden.<br />

Grundlage <strong>für</strong> eine objektive Beratung ist ein Versuchswesen, das staatliche und betriebliche<br />

Interessen gleichermaßen berücksichtigt und dessen Ergebnisse hinreichend sicher<br />

und aussagekräftig sind. Dazu müssen <strong>die</strong> Ergebnisse <strong>von</strong> neutraler Stelle im Exaktversuch<br />

gewonnen und mehrjährig abgesichert werden, und sie müssen <strong>für</strong> den jeweiligen<br />

Naturraum repräsentativ sein. Aus <strong>die</strong>sem Grund muß das Sortenversuchswesen in der<br />

bisherigen Intensität weitergeführt oder sogar noch ausgebaut werden.<br />

Die hier vorliegenden <strong>Richtlinien</strong> fassen <strong>die</strong> Grundlagen <strong>für</strong> <strong>die</strong> ordnungsgemäße Anlage<br />

und <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> landwirtschaftlichen Wertprüfungen und Sortenversuchen zusammen<br />

und ersetzen <strong>die</strong> Fassung <strong>von</strong> 1988. Die hier geschilderten einheitlichen Erfassungsmethoden<br />

und Verschlüsselungen bilden <strong>die</strong> Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> bundesweite Verrechnung<br />

und überregionale Auswertung <strong>von</strong> Versuchsergebnissen und sind Ausdruck der langjährigen<br />

erfolgreichen Koordinierungsarbeit zwischen Bund und Ländern.<br />

Hannover, Juli 2000

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