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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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5. Pflegemaßnahmen<br />

KOHLRÜBE<br />

Bei allen Pflegemaßnahmen ist darauf zu achten, daß keine Fehlstellen entstehen. Erleichtert<br />

wird <strong>die</strong> Pflege durch eine gute Saatbettvorbereitung und eine schon vor der Saat beginnende<br />

Unkrautbekämpfung. Zu vereinzeln ist so früh wie möglich. Rüben, <strong>die</strong> noch<br />

nach dem Vereinzeln auflaufen und zu eng stehen, sind, ebenso wie eventuell stehengebliebene<br />

Doppelrüben, spätestens vor dem Reihenschließen zu entfernen.<br />

Für alle Rübenprüfungen ist eine Herbst- oder Vorwinterfurche anzustreben. Im Frühjahr<br />

gilt der Grundsatz: Zur Saat <strong>die</strong> obersten 2 - 3 cm fein und locker, alle tieferen Bodenschichten<br />

in der über Winter entstandenen Festigkeit erhalten.<br />

Unkrautbekämpfung und <strong>die</strong> Bekämpfung tierischer Schädlinge ist vorzusehen. Pilzliche<br />

Krankheiten, wie z. B. Mehltau, dürfen in der Wertprüfung nicht bekämpft werden.<br />

6. Wachstumsbeobachtungen<br />

6.1 Aufgang (Datum)<br />

Das Datum des Aufgangs ist nur bei gesäten Prüfungen zu berichten. Es ist das Datum<br />

anzugeben, an dem 75 % der Pflanzen den Boden durchstoßen haben, d.h. <strong>die</strong> Reihen<br />

deutlich sichtbar sind.<br />

6.2 Sollpflanzenzahl<br />

Es ist <strong>die</strong> angestrebte Pflanzenzahl zu berichten.<br />

1./2000 4.6 - 3

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