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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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2.7 Wachstumsbeobachtungen<br />

Nach dem in Kapitel 2.6 dargestellten Grundschema <strong>für</strong> Bonituren sind folgende Eigenschaften<br />

zu bonitieren:<br />

- Krankheits- und Schädlingsbefall<br />

- Mängel im Stand zu bestimmten Entwicklungssta<strong>die</strong>n, in der Formschönheit, im Decken<br />

<strong>von</strong> Stauden, im Schließen der Reihen, in der Viruserkennbarkeit<br />

- Auftreten <strong>von</strong> Lager, Halm- und Ährenknicken, Zwiewuchs, Auswuchs, Platzen, Ausfall,<br />

Reifeverzögerung des Strohs, Kälte- und Frostschäden, Bestockung, Halsbildung,<br />

Hohlherzigkeit, Keimfreudigkeit im Lager, Losschaligkeit, Wachstumsrisse<br />

- Massenbildung in der Anfangs- und Jugendentwicklung bzw. vor Winter oder nach dem<br />

Schnitt<br />

Vom Grundschema abgeleitete, hier nicht aufgeführte Eigenschaften sind bei den betreffenden<br />

Pflanzenarten dargestellt.<br />

Folgende Bonituren und Messungen werden gleichsinnig bei verschiedenen Pflanzenarten<br />

verwendet:<br />

2.7.1 Datumsfeststellungen<br />

Dabei soll das Datum erfaßt werden, welches <strong>für</strong> alle Teilstücke eines Prüfglieds repräsentativ<br />

ist.<br />

1./2000 2.7 - 1

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