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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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2.5.2 Aussaat<br />

Die <strong>für</strong> Prüfungen zur Verfügung stehende Sätechnik erlaubt ein hohes Maß an Genauigkeit,<br />

vorausgesetzt der Be<strong>die</strong>ner ist mit dem Sägerät hinlänglich vertraut. Vor dem Einsatz<br />

einer neuen Sämaschine sollte daher ein Probelauf gefahren werden.<br />

Die Ablagegenauigkeit sollte während der Aussaat häufiger kontrolliert werden, entweder<br />

durch Unterbrechung des Sävorgangs oder durch einen hinter dem Säaggregat laufenden<br />

Betreuer.<br />

Vor der Aussaat ist das Feld - beispielsweise durch einen Kalkstreifen (Marmorkalk) - vorzumarkieren.<br />

An <strong>die</strong>ser Markierung erfolgt der Sortenwechsel. Vor der Saat sind <strong>die</strong> Aussaatbehältnisse<br />

(Tüten, Dosen usw.) im Säkasten bzw. Magazin entsprechend dem Randomisationsplan<br />

zu ordnen und nochmals zu kontrollieren. Die Aussaat soll zu dem <strong>für</strong> den<br />

Anbauort und <strong>die</strong> jeweilige Art optimalen Zeitpunkt an einem Tag erfolgen.<br />

Ist eine Aussaat mißlungen, muß das <strong>Bundessortenamt</strong> umgehend benachrichtigt werden,<br />

damit rechtzeitig Saatgut <strong>für</strong> eine zweite Aussaat der gesamten Prüfung bereitgestellt werden<br />

kann.<br />

Eine Nachsaat einzelner, nicht oder schlecht aufgelaufener Teilstücke schafft, insbesondere<br />

bei einjährigen Pflanzenarten, gänzlich andere Prüfungsvoraussetzungen. Wegen der<br />

Randwirkung ist dadurch evtl. auch <strong>die</strong> Auswertbarkeit der Nachbarteilstücke in Frage gestellt.<br />

Diese Teilstücke sind genau zu kennzeichnen.<br />

Zeigen sich in einer Prüfung schwere, saatgutbedingte Aufgangsmängel oder erhebliche<br />

Mängel hinsichtlich der Sortenausgeglichenheit oder ist eine starke Verunreinigung des<br />

Saatgutes mit fremden Sorten oder Pflanzenarten zu erkennen, so sind <strong>die</strong>se Mängel ebenfalls<br />

sofort dem <strong>Bundessortenamt</strong> mitzuteilen, damit <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise<br />

einheitliche Anweisungen an alle Prüfungsstellen gegeben werden können.<br />

1./2000 2.5 - 3

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