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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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Mängel im Stand nach Winter (1 - 9)<br />

KRUZIFEREN<br />

Die Bonitur ist bei Winterraps und Winterrübsen bei Vegetationsbeginn durchzuführen. In<br />

<strong>die</strong> Bonitur sollen eingehen der Entwicklungsstand und <strong>die</strong> durch Auswinterung eventuell<br />

verursachten Schäden. In der Bonitur sind sowohl durch Kahlfrost als auch durch andere<br />

Einflüsse geschädigte oder abgestorbene Pflanzen bzw. Pflanzenteile zu berücksichtigen.<br />

Die Bonitur soll - in Verbindung mit der Bonitur 'Mängel im Stand vor Winter' - eine Einschätzung<br />

der Überwinterung ermöglichen. Soweit Auswinterungsschäden auftreten, ist im<br />

Textbericht zusätzlich deren Ursache festzuhalten, wie z. B. Kahlfrost.<br />

Sollten sich nach Vegetationsbeginn durch anhaltende Wechselfröste <strong>die</strong> Mängel im Stand<br />

noch deutlicher differenzieren, ist <strong>die</strong> Mängelbonitur zu wiederholen und an Stelle der vorherigen<br />

Feststellung zu berichten.<br />

Mängel im Stand vor Ernte (1 - 9)<br />

6.3 Auftreten <strong>von</strong> Krankheiten und Schädlingen (1 - 9)<br />

Wichtige Hinweise zu den Symptomen der einzelnen Krankheiten, zu Boniturterminen und<br />

Unterscheidungsmerkmalen zu Krankheiten mit ähnlichem Erscheinungsbild können <strong>für</strong><br />

Raps einer in Zusammenarbeit mit der Biologischen Bundesanstalt Braunschweig herausgegebenen<br />

Boniturhilfe entnommen werden.<br />

6.3.1 Phoma lingam (Zählbonitur)<br />

Die Bonitur <strong>von</strong> Phoma ist sortenspezifisch zum Entwicklungsstadium BBCH 79 - 81 (erste<br />

Körner der Haupttriebe sind halbseitig schwarz) durchzuführen. In <strong>die</strong>sem Stadium sind<br />

aus dem Bestand pro Teilstück 25 Stoppeln (mit Wurzelhals) fortlaufend aus einer Reihe<br />

auszugraben und nach folgendem Schema zu bonitieren:<br />

1./2000 4.11 - 5

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