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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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KRUZIFEREN<br />

1 = Kein Befall<br />

2 = Einzelne kleine, nicht tiefgehende Flecke (nur <strong>die</strong> Epidermis erfaßt)<br />

am Stengel und/oder am Wurzelhals<br />

3 = Nicht tiefgehende Flecke am Stengel und/oder geringe, nicht tiefgehende<br />

Verkorkung am Wurzelhals<br />

4 = Übergang zwischen 3 und 5<br />

5 = Verkorkung gut sichtbar: Wurzelhals umfassend, aber nicht tief oder<br />

einseitig tief verkorkt (ca. ½ Wurzelhals) und/oder tiefer eingedrungene<br />

Befallsstellen am Stengel.<br />

6 = Übergang zwischen 5 und 7<br />

7 = Wurzelhals stark verkorkt, tiefe Einschnürungen und/oder tief eingedrungene<br />

Befallsstellen am Stengel, <strong>die</strong> ihn eintrocknen lassen oder auch erweichen können.<br />

Pykni<strong>die</strong>n meistens vorhanden.<br />

8 = Übergang zwischen 7 und 9<br />

9 = Wurzelhals stark und sehr tief verkorkt, sehr wenig oder keine Verbindung<br />

mit der Wurzel und/oder ausgedehnte, tiefgehende Befallsstellen am Stengel.<br />

Die Pflanze ist vorzeitig reif oder bereits abgestorben.<br />

Anzugeben ist pro Teilstück <strong>die</strong> je Notenstufe festgestellte Anzahl Pflanzen. Es sind alle 4<br />

Wiederholungen zu bonitieren. Der Boniturtermin der einzelnen Sorten ist bei der Berichterstattung<br />

anzugeben. Auf <strong>die</strong> Verwechslungsmöglichkeit mit Verticillium dahliae wird hingewiesen.<br />

Deshalb soll bei Zweifeln der Pflanzenschutz<strong>die</strong>nst um Rat gebeten werden.<br />

6.3.2 Verticillium dahliae (Zählbonitur)<br />

Diese Bonitur ist bei vorhandenem Befall unmittelbar nach der Ernte an der Stoppel <strong>von</strong> 25<br />

Pflanzen durchzuführen.<br />

6.3.3 Sonstige Krankheiten und Schädlinge (1 - 9)<br />

Sonstige Krankheiten, wie z. B. Sclerotinia, Alternaria oder Cylindrosporium, sind nach<br />

dem Schema 1 - 9, wie in Kapitel 2.7.4 angegeben, bei Auftreten zu bonitieren.<br />

4.11 - 6 1./2000

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